• spiro
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    geschrieben 1098644557000

    Hallo zusammen,

    hat jemand eine Ahnung ob ich beim Reiseveranstalter eine Minderung einfordern kann, wenn der Abflug sich wegen einem Streik verspätet.

    Dies ist mir nämlich am 21.10.04 auf dem Heimflug von Rhodos passiert, die Maschine der LTU hatte 4,5 Std. Verspätung, da in Griechenland die Fluglotsen von 12:00 bis 16:00Uhr gestreikt haben. Ürbrigens Verpflegt wurden wir in der Zeit auch nicht, deshalb bin ich am Airport von Rhodos noch 15,50EUR losgeworden, dort ist es noch teuerer wie zb. in DUS.

    Für die 15,50EUR habe ich ein Becher Bier 0,4=5,00EUR, ein kleines Baguette mit Salami=5,00EUR, eine kleine Rosinenschnecke=3,00EUR und eine Büchse Bier 0,33=2,50EUR erstanden.

    Gruß

    spiro

  • mosaik
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    geschrieben 1098694666000

    a) Verspätungen bis vier Stunden müssen als bloße Unannehmlichkeit hingenommen werden

    b) streikt das Personal von Fluglinie oder Hotel oder Busunternehmen, das der Reiseveranstalter beauftragt hat, die Reise durchzuführen, haftet der Reiseveranstalter

    streikt hingegen anderes Personal, Fluglotsen, Grenzer usw. haftet der Veranstalter NICHT!

    Fazit: in deinem Fall - negativ

    Gruß

    Peter

  • tuffel
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    geschrieben 1100267296000

    wenn Du wegen 4 1/2 Stunden verspätete Abreise eine Reisepreisminderung willst hab ich einen Spitzentipp für Dich.......

    Bleib einfach Zuhause und überlege wie Du deinen Nachbarn wegen Schlechtwetter verklagen kannst!!!!!

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