Mir wurde mein Rueckflug von Thailand nach Deutschland mit der (mittlerweile mit einem Einflugverbot belegten) Mahan Air verweigert. Ich wurde zwar in einem Hotel untergebracht, ansonsten durften wir jedoch ohne jegliche weitere Information zwei Tage schmoren bevor wir zurueck nach Duesseldorf geflogen wurden.
Weiss jemand bescheid ob ich Anspruch auf Entschaedigung nach EU Recht habe? Mit ist bewusst dass die EU Verordnung eigentlich im EU Ausland bei nicht EU Fluggesellschaften nicht greift; haette ich jedoch evtl. vor Gericht Erfolg, da es der Rueckflug eines in Deutschland angetretenen Rundfluges gewesen ist?
Vielen Dank!