• goldencider
    Dabei seit: 1189987200000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1190058592000

    Mir wurde mein Rueckflug von Thailand nach Deutschland mit der (mittlerweile mit einem Einflugverbot belegten) Mahan Air verweigert. Ich wurde zwar in einem Hotel untergebracht, ansonsten durften wir jedoch ohne jegliche weitere Information zwei Tage schmoren bevor wir zurueck nach Duesseldorf geflogen wurden.

    Weiss jemand bescheid ob ich Anspruch auf Entschaedigung nach EU Recht habe? Mit ist bewusst dass die EU Verordnung eigentlich im EU Ausland bei nicht EU Fluggesellschaften nicht greift; haette ich jedoch evtl. vor Gericht Erfolg, da es der Rueckflug eines in Deutschland angetretenen Rundfluges gewesen ist?

    Vielen Dank!

  • Chiara Saluta
    Dabei seit: 1117497600000
    Beiträge: 622
    gesperrt
    geschrieben 1190207851000

    Nein , wie Du schon es schon richtig sagst; die EU Verordnung greift hier nicht, da der Sitz der Airline (hier Iran) maßgeblich ist und nicht der Abflughafen...es gibt aber schon zig Thread's zu diesem Thema.

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1190215986000

    Mit welcher Begründung wurde die Ausreise verweigert?

    LG

    holzwurm

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1190222015000

    Zunächst nochmals Hinweis auf Irrtum: nicht der Sitz der Fluglinie ist ausschlaggebend, sondern ob sie eine von der EU erteilte Betriebsgenehmigung erhalten hat, die NICHT ident ist mit jener Betriebsgenehmigung, die die Fluglinie im Heimatland benötigt. Dies ist eindeutig von mehreren deutschen Gerichten so festgestellt worden.

    Das andere, ob hier Anspruch bestünde, ist eine schwierigere Frage. Denn die EU hat ihr ja das Flugrecht entzogen, somit auch die Betriebsgenehmigung, somit fällt auch die Anspruchsgrundlage, die Fluggastverordnung flach.

    Theoretisch natürlich kann man die Fluglinie auf Schadenersatz klagen.

    Meint

    Peter

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