Urlauber,
im Januar habe ich bei Ögertours eine Pauschalreise für den August gebucht.
Abflugzeit: 11:00 Uhr
FreebirdAirlines.
Im April erhielt ich von Neckermann die Info:
nicht mehr Freebird sondern Condor.
Gestern erhielt ich die Reiseunterlagen von Neckermann
Abflugzeit: 14:10 Uhr
Für mich absolut inakzeptabel.
Hätte ich später fliegen wollen, hätte ich so gebucht. Reise wäre dann günstiger gewesen.
Für mich nehme ich die Urteile des EuGH und des BGH in Anspruch.
Wer ist konkret für mich zuständig um eine Abhilfefrist zu setzen?