• Silvia28
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    geschrieben 1126028027000

    Hallo!!!

    Hab da mal eine Frage an alle Fachleute, und zwar:

    Ein Bekannter von mir ist heute nach Bulgarien geflogen.

    Im Flugticket war die Abflugzeit 17.20h angegeben.

    Zufällligerweise habe ich heute im Netz nachgeschaut und festgetellt, das die Flugzeit sich verändert hat und zwar war der Abflug vorverschoben auf 16.15h, der Passagier war nicht informiert worden. Gut das es noch rechtzeitig bemerkt wurde sonst hätte er den flug verpasst.

    Was wäre den gewesen, wenn wir es nicht bemerkt hätten, rein rechtlich meine ich?

    LG

    Silvia

  • gabriella
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    geschrieben 1126287978000

     hallo...also eigentlich musst du ja sowieso 90min.vor abflug einchecken und wenn die dann früher fliegen passts ja noch von der zeit..in deinem fall wars1stunde früher so no problem..in time....wenn du aber erst 30min.vorher am flughafen bist hast du eben pech gehabt wenn der flieger weg ist...ich check das immer per telefon direkt am flughafen und im internet+tv-videotext bevor ich fliege liebe grüsse

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  • caribiangirl
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    geschrieben 1126979805000

    Das Problem haben wir auch.Ursprünglich sollte der Rückflug abends um 20 Uhr sein.(Der Hinflug ist ja auch erst um 17 Uhr).

    Letzte Woche bekamen wir ne mail vom Veranstalter,daß der Rückflug statt 20 ,schon morgens um 7 Uhr geht.Das sind immerhin 13 Std!!!

    Statt gebuchten7 Tagen haben wir jetzt ja nur lächerliche 5.Ist das überhaupt zulässig???

    Grüßchen Silke

    Die Lüge ist wie ein Schneeball: Je länger man ihn wälzt, desto größer wird er.
  • Jetter
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    geschrieben 1127043300000

    Hallo Caribiangirl, Änderungen der Flugzeit und der Flugesellschaft bei Charterflügen sind immer zulässig, das steht auch in den Reisebedingungen der Veranstalter bzw. Airlines. Da kann man sich leider auch beim Veranstalter nicht beschweren. Bei der Kalkulation des Reisepreises gehen die Veranstalter sowieso nur von 6 Tagen aus, es ist also Glück, wenn man früh hinfliegt und spät zurück.

    Würdest du allerdings per Linineflug fliegen und die Zeiten ändern sich, dann kannst du Einspruch einlegen.

    Wünsch dir trotzdem einen schönen Urlaub. Lg Jetter

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  • caribiangirl
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    geschrieben 1127148094000

    Danke Jetter

    Mich ärgert eben am meisten,daß wir unsere Hochzeitsreise wirklich nur wegen den Flugzeiten auf 3 Wochen später gebucht hatten.Wir hätten ursprünglich ja schon kurz nach der Heirat weg können.Da gabs aber nur(selber Ort mit Wunschhotel)abends hin und morgens zurück.Wie gesagt,dann fanden wir die selbe Reise,wo die Rückreise erst abends um 8 war und buchten das.

    Und jetzt das.

    Naja.Dann kann mans nicht ändern.

    Trotzdem danke für deine Info.Hauptsache noch ein paar Tage Sonne tanken.

    Der diesjährige Sommer in D war ja nicht so der Hit.

    Grüßchen Silke

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  • caribiangirl
    Dabei seit: 1095033600000
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    geschrieben 1127174705000

    Jetzt noch ne blöde Frage meinerseits.

    Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Linie und Charter?

    Obwohl ich schon oft geflogen bin,hab ich diesbezüglich keine Ahnung,sorry.

    LG Silke

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  • mosaik
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    geschrieben 1127205251000

    Heute gibt es keine großen Unterschiede mehr zwischen Linie und Charter.

    Der Unterschied besteht hauptsächlich darin, dass der Verkauf von Linienflugsesseln direkt durch die Fluggesellschaft (und seine so genannten IATA-Verkaufsstellen = dazu befähigte Reisebüros) erfolgt, hingegen bei Charterflügen die Fluggesellschaft die Sessel ganz oder teilweise an Reiseveranstalter verkauft, die ihrerseits diese Sessel für ihre Pauschalangebote verwenden.

    Charterflüge haben keinen fixen Flugplan, hingegen Linienflüge (sollten eigentlich) einen über längeren Zeitraum unveränderten Flugplan haben.

    Charterflüge können bei entsprechenden Hinweis auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl auch abgesagt werden, was Linienflüge (eigentlich...) nicht machen.

    Das eigentlich in der Klammer steht für die immer häufiger vorkommende Praxis auch bei Linienflügen, dass sich Flugpläne kurzfristig ändern können. Dies wurde auch bereits von Gerichten als zulässig anerkannt, da der wirtschaftliche Druck und die Veränderungen im Luftverkehr dies notwendig erscheinen lassen.

    Grundsätzlich zum Thema Flugzeitenänderung, mal die rechtlichen Hintergründe außer acht gelassen: es scheint auch ein Zug der Zeit zu sein, dass Zeit-ist-geil... Irgendwie sitzt es fest in vielen Köpfen am An- und Abreisetag schon mit Stunden zu jonglieren. Es ist keine "Pufferzone" mehr für Veränderungen da, man kalkuliert und ist verärgert, enttäuscht, wenn es anders kommt.

    Die Veranstalter werden mit Fragen bzgl. der Flugzeiten gelöchert, drucken diese ab, geben sie bekannt, um sie dann ständig ändern zu müssen. Sie drucken sie nicht ab, verlieren sie Kunden, die mit der Zeit spekulieren.

    Es wäre alles viel einfacher und fairer, wenn es so geblieben wäre, wie es einst war: der Veranstalter versprach am Tag X den Hinflug und am Tag Y den Rückflug - "die genauen Flugzeiten erfahren Sie mit Ihren Reiseunterlagen".

    Aber es ist wie mit vielen Problemen der heutigen Zeit - alle "hausgemacht"...

    Gruß

    Peter

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