Der Tourist44 (den ich herzlich im Forum von HolidayCheck begrüße!) fragt:
"Ist eine nachträgliche Gebühr für "bessere" Flugzeiten rechtens?"
Das ist imho ein sehr interessanter (und mir soweit unbekannter) Aspekt im Rahmen der Auslegung der Rechtslage in Sachen "vorraussichtliche Reisezeiten".
Es könnte der Übersicht ergo dienlich sein, ihn separat zur Diskussion zu stellen.
Argumentation:
Für eine Änderung, so gängige Rechtsprechung, bedarf es eines wichtigen Grundes.
Ein solcher ist beispielsweise die Streichung eines Fluges und ein Mangel an zeitnahen Alternativen. Diese hingegen scheint es am von Tourist44 gewählten Reisetag durchaus zu geben, sogar im Angebot des Veranstalters.
Vorsichtig formuliert:
Ich bin im Zweifel, ob die Forderung eines (sei es noch so marginalen!) Aufpreises so ganz im Einklang mit dem geltenden Recht steht - in speziell dieser Konstellation.
Nun kann der Veranstalter - aus wichtigem Grund (den 8 Uhr Flug wird´s wohl nicht mehr geben) eine Änderung vorzunehmen. Allerdings scheinen hierfür verschiedene Alternativen zu bestehen - und nur die offenbar unbeliebteste (Nachmittag) soll aufpreisfrei sein, die sicher auf breite Zustimmung treffende um 10 Uhr jedoch Mehrkosten erfordern?
Eigenartig ...
Richtig, es geht um´s Prinzip und zwar in alle Richtungen.
Prinzipiell wird niemand versucht sein, wegen 17€ (egal ob pro Ticket oder für die gesamte Änderung) eine streitige Einigung herbeiführen zu wollen.
Prinzipiell muss jedoch auch der Kunde Gelegenheit erhalten, sich aus dem Flugportfolio des Veranstalters aufpreisfrei zu bedienen!?
Wie käme man sonst überein mit dem Vortrag, eine Reise X mit Flugzeiten X habe zwar einen Preis X gekostet, die Änderung auf ein Operating Y, welches zum Buchungszeitraum preiswerter gewesen wäre, müsse jedoch hingenommen werden?
Insofern melde ich Zweifel an, allerdings soweit noch vorsorglich ...