Flugrecht kurios: Skurrile Gerichtsurteile rund ums Fliegen.
Schwitzende Passagiere, ein schnarchender Sitznachbar oder ein Todesfall an Bord - der Flug zum Ferienziel kann mit unerfreulichen Überraschungen aufwarten. Einige Passagiere ziehen daher nach dem Urlaub wegen vermeintlicher Reisemängel vor Gericht - oftmals unbegründet. Dr. Philipp Kadelbach, Rechtsexperte bei flightright (www.flightright.de), dem Verbraucherportal für Fluggastrechte, fasst die kuriosesten Urteile der letzten Jahre zusammen.
Mief muss draußen bleiben
Für denjenigen, der einen übelriechenden Sitznachbarn hat, kann sich der Flug unendlich lang anfühlen. Wegen strengen Körpergeruchs musste ein Passagier am Flughafen Honolulu das Flugzeug vor seinem Rückflug nach Düsseldorf wieder verlassen. Auf die Bitte des Flugbegleiters, das Hemd zu wechseln, konnte er nicht reagieren, da seine Koffer bereits im Frachtraum verstaut waren. Der Passagier argumentierte damit, bei tropischen Temperaturen mit drei Koffern durch den nicht klimatisierten Flughafen gerannt und nicht verschwitzter als andere Reisende gewesen zu sein. Doch das half alles nichts: Da die Airline die Beförderung von Reisenden mit "extremen Körpergeruch" in ihren Geschäftsbedingungen ausgeschlossen hat, musste der Passagier draußen bleiben. Vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf klagte er anschließend auf 2.200 Euro Schadensersatz. Das hielt das Gericht jedoch für überzogen und sprach dem Kläger lediglich die Kosten in Höhe von 260 Euro für die zusätzliche Hotelübernachtung zu, die er wegen des verpassten Fluges in Anspruch nehmen musste. (OLG Düsseldorf, AZ: I-18U 110/06)
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Quelle:www.tourexpi.com