• Laki12
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    geschrieben 1499356055633

    Hallo Community,

    Wir bräuchten mal einen rechtlichen Rat von euch.Anfang Juni haben wir mit ITS eine gebuchte Pauschalreise nach Sansibar angetreten. Auch hier kam es leider zu massiven Flugzeitänderungen. Statt ursprünglich 20:20Uhr Abends ging der Flug schon 7Uhr Morgens.Somit hat sich letztendlich auch die Ankunftszeit am Hotel nach Vorn verschoben.Wir kamen ca.1:30Uhr Nachts am Hotel an.

    Da man ja sein "gebuchtes" Hotelzimmer meist erst 14Uhr bekommt mussten wir jetzt durch die (Früh)Anreise in der Nacht zusätzlich 140Dollar für das Zimmer sofort bezahlen. ITS weigert sich jetzt natürlich den Betrag zu Erstatten. Für uns wäre wichtig zu wissen ob es zumutbar gewesen wäre wenn ITS jetzt sagt das wir von 1:30Uhr Nachts bis 14Uhr Nachmittags quasi in Rezeption hätten warten müssen auf unser Zimmer.

    vielen Dank für eure Antwort

  • vonschmeling
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    geschrieben 1499363031511

    Ich meine, die Kosten wären entweder vom Veranstalter oder aber dem ausführenden Luftverkehrsunternehmen zu beanspruchen.

    Bei Reisezeitenverschiebungen größer 2h können Betreuungsleistungen sowohl gem. BGB als auch gem. VO(EG)261/04 verlangt werden oder eben die Erstattung der daraus entstehenden (nachweislichen) Sonderausgaben des Reisenden (in angemessenem Umfang).

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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