Im verhandelten Fall hatten die Kläger rechtzeitig vor Ende der Frühbucherfrist am 30. April einen Teneriffa-Urlaub gebucht. Der Nachlass betrug 20 Euro pro Person und Woche. Nach Ablauf der Frist verlängerten die Gäste ihren Aufenthalt auf der Insel und forderten auch für die zusätzlichen Urlaubswochen den Rabatt.
Details hier:
Aktenzeichen: 2 C 3093/04 [23] AG Bad Homburg
Meine Anmerkung:
Für 40€ die Woche ( bei 2 Personen ) ganz schöner Aufwand, deswegen vor Gericht zu klagen. Es wird Zeit, dass Gerichte
von solchen "Nickeligkeiten" entlastet werden und derartige Meinungsverschiedenheiten nur noch z.B. mittels
einer Schiedsstelle verbindlich zu regeln sind.