Gebuchtes Hotel ist noch nicht fertig, kein Reklamationsrecht, wenn der Veranstalter dies kurz vor Reisebeginn mitteilt?

  • miwu
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    geschrieben 1666093241602 , zuletzt editiert von miwu

    Hallo zusammen,

    in 3 Tagen geht es für uns in den Urlaub nach Ägypten, genauer ins Neverland Resort in Hurghada. Am vergangenen Samstag Mittag, also 6 Tage vor Abreise, teilt uns der Veranstalter (Schauinsland) in einer eMail folgendes mit:

    "Unsere Agentur vor Ort informierte uns darüber, dass das von Ihnen gebuchte Hotel "Neverland Resort" noch nicht vollständig fertiggestellt ist. Es fehlen noch Pools und der hoteleigene Aquapark. Es kann im Hotel zu akustischen sowie visuellen Beeinträchtigungen kommen. Die Kunden können natürlich auch wie gebucht unterkommen / Dann entfällt aber das Recht im Nachgang eine Reklamation zum Hotel einzureichen. Sollten die Kunden im gebuchten Hotel bleiben, dürfen diese die Pools und den Aquapark des "Jungle Aqua Parks" mitnutzen."

    In der gleichen Mail bietet man uns eine kostenlose Umbuchung in ein einfaches Familienzimmer im Jungle Aqua Park oder Alf Leila an. Diese sind jedoch wesentlich kleiner und schlechter ausgestattet als die von uns eigentlich gebuchte Premium Family Suite im Neverland Resort. Zudem haben diese Hotels nur 4 Sterne und das Neverland 5. Die gebuchten Suiten im Neverland sind z.T. schon fertiggestellt und werden lt. Facebook-Seite des Resorts auch schon an Gäste vermietet, hier bei Holidaycheck gibt es auch schon Bewertungen dazu. Zudem werden die Familienzimmer in den Alternativhotels ziemlich genau zum halben Preis der Premium Familiy Suiten im Neverland angeboten, weswegen ich das Angebot der kostenlosen Umbuchung als etwas verhöhnend empfinde.

    Was mich jedoch am Meisten irritiert, ist die Aussage, dass wir keinen Reklamationsanspruch haben sollen sofern wir im Neverland bleiben wollen und keines der großzügigen Alternativangebote annehmen. Bei Vertragsabschluss war keine Rede von Bauarbeiten im Hotel und selbst in in der heute noch von Schauinsland veröffentlichten Hotelbeschreibung steht nichts davon. Kann denn ein Reiseveranstalter einfach so 6 Tage vor Anreise durch eine einfache Mail die Leistungen derart empfindlich kürzen und sich damit von allen Reklamationsansprüchen befreien? Es handelt sich um eine Nur-Hotel-Buchung ohne Flug.

    Ich bin auf Eure Meinungen gespannt.

  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1666093781759 , zuletzt editiert von Ahotep

    Hast Du denn nicht mal hier im Hotel Thread nachgelesen oder bei den Infos zum Hotel? klick Thread Neverland Resort

    Scheinbar ist der Bereich mit den Suiten fertig, daher Softopening im Juli 2022. Dieses riesige Projekt wird erst nächstes Jahr fertig werden und es wird an einigen Stellen noch gewerkelt. Darauf wurde jetzt hingewiesen. Das ist aber allgemein bekannt. Wann hast Du denn gebucht?

    Schreibe im obigen verlinkten Thread mal User Markus an, der kennt sich da wohl gut aus mit dem Hotel.

    So ganz ohne Rechte dürftest Du aber nicht sein. Und kurz vor Abreise die Kröte schlucken oder stornieren, vertreibt die Urlaubsfreude.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1666115381974 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Tatsächlich exkulpiert sich der Veranstalter mit der Ankündigung von Baustellen zumindest teilweise von Regressforderungen, wenn der Gast sich trotzdem für die Reise entscheidet. Auch eine Annahme "unter Vorbehalt" ändert daran wenig bis gar nix.

    Je präziser auf die mögliche Belästigung hingewiesen wird, desto geringer sind die Aussichten auf das Zugeständnis einer Reisepreisminderung im Nachgang.

    Ferner werden solche Angebote ("soft opening") zu einem erheblich geringeren als dem üblichen Preis vermarktet - ob das hier so ist vermag ich nicht zu beurteilen. Naheliegend wäre es, ansonsten ist es üblich, solche Ankündigungen gleich mit einem finanziellen Trostpflaster auszustatten.

    Fakt ist aber auch, dass der Veranstalter den Reisenden unverzüglich in Kenntnis setzen muss, wenn er selbst von den möglichen Beeinträchtigungen erfährt.

    Im gegenständlichen Fall des Projekts Neverland Resort scheint offenbar schon länger klar zu sein, dass die Fertigstellung erst 2023 erfolgt - insofern kann man über das Prädikat "unverzüglich" geteilter Meinung sein.

    Rechtlich maßgeblich sind die Informationen des Veranstalters - eine vorhergehende Recherche in social media oder Urlauberforen kann selbstverständlich nicht verlangt werden.

    Toller Tipp von Ahotep: Recherchiere möglichst genau was dich erwartet, z.B. durch Kontaktaufnahme mit dem User mit eigener Erfahrung zur Entscheidungsfindung.

    Unbefriedigende Alternative kannst du ablehnen, den Vertrag kündigen und die Kosten zurückverlangen.

    Ob darüber hinaus wegen der Kurzfristigkeit der Ankündigung auch noch ein Schadenersatz in Betracht kommt müsste ggf. ein Gericht prüfen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • miwu
    Dabei seit: 1243555200000
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    geschrieben 1666186117633

    Hallo zusammen,

    erst einmal vielen Dank für Eure Antworten. Wenn ich mich richtig erinnere hatten wir so um die Osterferien herum gebucht, da hieß es noch, das Neverland wird im Sommer fertig. Ein spezielles Angebot für ein Softopening o.ä. war es auch nicht. Und besonders günstig eigentlich auch nicht, vom Preisgefüge her passte der Preis und uns lockte die neue Family Suite dort.

    Naja, immerhin antwortet Schauinsland schnell auf eMails und stellt sich bei Konflikten nicht tot wie so manch andere Veranstalter. Und ich habe auch nicht vergessen, dass sie sich in Corona-Zeiten mir gegenüber auch anständig verhalten haben. Sie haben mir jetzt eine kleine Entschädigung angeboten. Die liegt zwar weit unter dem, was ich nach der Frankfurter Tabelle wohl erstreiten könnte, für mich ist es aber okay und so erspare ich uns den Streit und freue mich auf den Urlaub mit der Familie. Wenn der Baulärm zu sehr nervt gehen wir halt ins JAP.

    Vielen Dank für Eure Einschätzungen und Infos, sie haben mir gut dabei geholfen, die Lage einzuschätzen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1666190629414

    Nur nochmal zur Sicherheit: Nachdem du auf die möglichen Beeinträchtigungen hingewiesen wurdest und trotzdem für die Reise entschieden hast, kannst du im Nachgang wenig bis gar nichts "erstreiten".

    Happy holidays! :sun_with_face:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • miwu
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    geschrieben 1666195549920

    Danke nochmal für den Hinweis. Wenn dort jetzt nichts schlimmeres passiert und es dort aussieht wie auf Facebook beschrieben ist alles im grünen Bereich.

    Trotz allem ist es doch etwas befremdlich, wenn man ein Hotel mit bestimmten Merkmalen bucht und diese auch bezahlt und sich der Reiseveranstalter dann mit einer schlichten Mitteilung aus der Verantwortung stehlen kann, wenn die dann vor Ort nicht bereitstehen. Das wäre ja so, als wenn ich ein Auto mit Ledersitzen und Schiebedach bestellen und bezahlen würde und mir der Hersteller dann 6 Tage vor Auslieferung mitteilt, dass er gerade keine Ledersitze und Schiebedächer auf Lager hatte, mir dann eben ein Auto ohne liefert und durch die schlichte Mitteilung von jeder Forderung meinerseits befreit wäre. Das kann m.E. nicht rechtens sein. Dann bräuchte sich ja niemand mehr an Verträge zu halten.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1666199073897 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Du vergisst die Optionen, die Reise umzubuchen oder zu kündigen. Die stehen dir ja immerhin auch noch zur Verfügung.

    Im Übrigen bin ich mir ziemlich sicher, dass bei der damaligen Preisgestaltung der Zustand projektiert / nicht erprobt durchaus berücksichtigt wurde, auch wenn du das vielleicht so nicht direkt nachprüfen kannst.

    Bei einer kritischen Betrachtung des Zeitpunkts der Verlautbarung bin ich bei dir ... wie´s vor Ort aussieht wussten die sicherlich auch schon vor 4 Wochen! :wink:

    Last not least hast du dein Recht Beschwerde zu führen nicht gänzlich aufgegeben. Sollten z.B. nicht spezifizierte Beeinträchtigungen auftreten kannst du das selbstverständlich später reklamieren.

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  • miwu
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    geschrieben 1666200242210

    @vonschmeling sagte:

    Last not least hast du dein Recht Beschwerde zu führen nicht gänzlich aufgegeben. Sollten z.B. nicht spezifizierte Beeinträchtigungen auftreten kannst du das selbstverständlich später reklamieren.

    Hoffen wir, dass es keinen Grund zur Beschwerde gibt. Solange Wasser im Pool ist, die Sonne scheint und das Essen halbwegs okay ist sind alle glücklich 

  • vonschmeling
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    geschrieben 1666203629247

    Das klingt schon deutlich entspannter! :thumbsup:

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