• Schnuckelhase
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    geschrieben 1268982515000

    Hallo,

    Guten Morgen,

    in meinem Urlaub erzählten mir Bekante Folgendes:

    im letzten Jahr haben sie 5 Wochen Urlaub in der Türkei gemacht. Hin- und Rückflug mit derselben Fluggesellschaft wurde gebucht und bestätigt. Diese gewährt ab 28 Tagen die Mitnahme von 30 kg Freigepäck.

    Während des Urlaubs wurde der Rückflug geändert, er fand mit einer anderen Fluggellschaft statt. Diese gewährt kein Freigepäck von 30 kg, sondern nur 20 kg. So mussten 120 Euro Übergewicht für 2 Personen bezahlt werden.

    Ist das rechtens?

    Mein liebster Vogel ist der Erlentrillich!
  • chriwi
    Dabei seit: 1125446400000
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    geschrieben 1268986952000

     Wenn die Freigepäcksgrenze Teil der Leistungsbeschreibung der Pauschalreise (um eine solche handelt es sich wahrscheinlich) ist, dann würd ich die Rechnung für's Übergepäck an den Reiseveranstalter schicken.

    Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!! Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.
  • bernardo2001
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    geschrieben 1268991700000

    so ist es. Genau so wuerde ich auch vorgehen.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

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