• Weltenbummler100000
    Dabei seit: 1079568000000
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    geschrieben 1118586415000

    Hallo,

    ich habe im April eine Reise nach Bali (für Ende Juni) mit SIA gebucht und den Restbetrag am 01.06. überwiesen. Am 9.06. bekam ich anstatt den Flugtickets ein Schreiben des Reisebüros mit folgendem Inhalt:

    "Sehr geehrter Kunde,

    leider haben sich zwischen dem Zeitpunkt der Rechnungserstellung für Ihre Buchung und dem heutigen Tage die von der Fluggesellschaft zu erhebenden und in ihrem Tickest ausgewiesenen Steuern und Gebühren erhöht. Die Fluggesellschaften sind durch die Transit-und Zielländer beauftragt, diese Steuern und Gebühren einzufordern. XXXX ist als Vermittler dazu verpflichtet, diese Erhöhung durch Erstellung einer neuen Rechnung an sie weiterzugeben. Wir bitten Sie höflichst, den Rechnungsbetrag zu begleichen...."

    Ist es denn erlaubt, nach Bezahlung der Rechnung eine neue Rechung mit Restzahlunsaufforderung auszustellen? Mir kommt das ganze etwas spanisch vor, da ich im Internet auch nichts über eine Gebühren- und Steuererhöhung seitens SIA finden kann. Hat von Euch jemand etwas davon gehört?

    Eine etwas verärgerte

    Steffi :-((

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1118587233000

    Stefanie schrieb:

    >

    > Hallo,

    >

    > ich habe im April eine Reise nach Bali (für Ende Juni) mit SIA gebucht und den Restbetrag am 01.06. überwiesen. Am 9.06. bekam ich anstatt den Flugtickets ein Schreiben des Reisebüros mit folgendem Inhalt:

    >

    > "Sehr geehrter Kunde,

    > leider haben sich zwischen dem Zeitpunkt der Rechnungserstellung für Ihre Buchung und dem heutigen Tage die von der Fluggesellschaft zu erhebenden und in ihrem Tickest ausgewiesenen Steuern und Gebühren erhöht. Die Fluggesellschaften sind durch die Transit-und Zielländer beauftragt, diese Steuern und Gebühren einzufordern. XXXX ist als Vermittler dazu verpflichtet, diese Erhöhung durch Erstellung einer neuen Rechnung an sie weiterzugeben. Wir bitten Sie höflichst, den Rechnungsbetrag zu begleichen...."

    >

    > Ist es denn erlaubt, nach Bezahlung der Rechnung eine neue Rechung mit Restzahlunsaufforderung auszustellen? Mir kommt das ganze etwas spanisch vor, da ich im Internet auch nichts über eine Gebühren- und Steuererhöhung seitens SIA finden kann. Hat von Euch jemand etwas davon gehört?

    >

    > Eine etwas verärgerte

    > Steffi :-((

    >

    >

    Hallo Steffi,

    es ist leider zulässig, hängt jedoch davon ab wie groß der Zeitraum zwischen Buchung und Reise ist.

    Dazu muß auch was in den AGB´s des Veranstalters stehen.

  • Weltenbummler100000
    Dabei seit: 1079568000000
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    geschrieben 1118590954000

    Habe in meinem Vertrag nachgeschaut. Unter 4.3 Leistungs- und Preisänderungen steht geschrieben:

    " Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzten. Preiserhöhungen sind nach diesem Zeitpunkt nicht zulässig"

    Wie muß man das genau verstehen? Wird hierbei der Abflugtag/Reiseantritt (hier 28.06.) nicht in diese 21 Tage mit einbezogen (dann wäre diese Frist am 07.06. abgelaufen), oder wird dieser miteinbezogen (dann wäre das Fristende am 08.06. gewesen). Gilt die "in Kenntnissetzung" ab Poststempel des Schreibens (hier 08.06.) oder ab Erhalt des Schreibens (09.06.)?

    Vielen Dank für die Hilfe

    Steffi

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1118595410000

    Hallo Steffi,

    um wieviel Euro Zusatzkosten pro Person geht es überhaupt?

    Wieviel Personen fliegen?

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1118737357000

    Also zum Thema Gebührenerhöhung bei Linienflugtickets.

    Grundsätzlich ist es einmal so, dass sich fast täglich diese Gebühren ändern können, da sie stets zu einem Mittelkurs umgerechnet werden, sofern es nicht EU-Länder sind.

    Das heißt, man "bucht" im Jänner und hat am Tag der Buchung X Gebühren. Nun bieten Reisebüros oft an, das Ticket noch nicht sofort auszustellen, da meist nach Ausstellung bei Änderungen oder Stornierungen bis zu 100 Prozent an Kosten anfallen.

    Was die meisten Reisebüros aber vergessen dem Kunden zu sagen: ändert sich zwischen Buchung und Ausstellung der Tarif und oder Gebühren, so gelten immer die Kosten am Tag der Ausstellung.

    Die zitierte Regelung der Preiserhöhung gilt primär für Pauschalreisen. Bei Linienflügen greifen diese Vorschriften nicht. Es gelten die Gebühren bei Ticketausstellung.

    Da es sich bei den meisten dieser Gebühren um staatliche Abgaben handelt, auf die weder der Vermittler noch die Fluglinie Einfluss haben, wird es meist schwer, eine Erhöhung abzuwenden.

    Gruß

    Peter

  • Weltenbummler100000
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    geschrieben 1118777371000

    Danke für die Info's - ist zwar nicht die Welt, was an Gebühren anfallen aber bei zwei Personen summiert es sich dann doch etwas - aber was soll's, wie freuen uns jedenfalls auf unsere Reise :D

    Grüße

    Steffi

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