• Corvax
    Dabei seit: 1600601097736
    Beiträge: 1
    geschrieben 1600602142678

    Hallo, ich war Mitte August beruflich unterwegs.

    Auf dem Rückflug konnte der Flieger auf dem eigentlichen Flughafen nicht landen. Deshalb ging es für alle Passagiere per Bus zu einem anderen Flughafen. Dort wurde das Gepäck mit dem alten Gepäckzettel aufgegeben.

    Am Zwischenflughafen sollten sich alle Passagiere an einem extra Check In Schalter melden. Auch das Gepäck sollte automatisch zu dem Check In Schalter gebracht werden. An dem Schalter erfuhr ich das ich 4 Stunden später eine Maschine zurück nach Deutschland nehmen sollte und ich in 2 Stunden wieder zum Check In gehen sollte um mein Ticket zu bekommen. Dort wieder angekommen erfuhr ich das ich doch einen anderen Flug erst nach Spanien und dann mit einem weiteren Flug nach Deutschland nehmen muss und der würde in 20 Minuten starten. Ich fragte nach meinem Gepäck und ich bekam nur als Antwort das die es nicht haben und wir es bei der Ankunft vom Gepäckband abholen hätten sollen.zeitlich konnte ich da natürlich kein Formular mehr ausfüllen lassen. . Auch auf den beiden weiteren Flughäfen war für ein Formular keine Zeit. Somit dachte ich, ich könnte am nächsten Morgen über das Reisebüro den Koffer als verloren melden.

    Jetzt bekommen wir nur die Auskunft das ohne PIR Nummer die Fluggesellschaften und auch das Reisebüro nichts unternehmen kann.

    Ist eine Fluggesellschaft in der Lage den Koffer nachzuverfolgen? Also wann eine neue Gepäcknummer vergeben wurde? Ich hoffe das man wenigstens erfahren würde auf welchem Flughafen sich zuletzt der Koffer befunden hat. Vielleicht hat man dann noch die Möglichkeit den Flughafen direkt auf den Koffer anzusprechen.

    Muss die Airline auch ohne PIR Nummer mir den Koffer ersetzen?

    Gruß

    Corvax

    v

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1600633409142

    Ja, ein LVU ist in der Lage das Gepäck nachzuverfolgen, allerdings ohne Garantie auf Auffinden.

    Nein, die Airline muss nur ersetzen, was ordnungsgemäß als Verlust in ihre Sphäre entällt.

    Bei der Darlegung deiner Problematik sollte eine Entschädigung fließen sofern das Gepäck nicht doch noch in einem akzeptablen Zeitraum zur Verfügung gestellt werden kann.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!