• gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1290156892000

    Das Landgericht Köln ( AZ 31 O 76/10 ) hat Germanwings untersagt, Fluggäste mit komplizierten Antragsformularen davon abzuhalten, bei stornierten Flügen Rückerstattungen -Flughafengebühren und Steuern- zu fordern. Das Ausfüllen des Formulares sei sehr zeitaufwendig und dazu noch mit Kosten verbunden, so dass der Verbraucher unter Umständen lieber darauf verzichte, seine Rechte einzufordern. Nach dem Willen der airline soll der Kunde aus dem Internet ein mehrseitiges Formular herunterladen, von Hand ausfüllen und per Post versenden. Das Gericht meinte, das sei nicht nachvollziehbar.

    Gruss Gabriela

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1290157753000

    Noch interessanter in dem Urteil ist ja die Untersagung des Gerichtes, für die Anforderung der verauslagten und nicht in Anspruch genommenen Steuern und Gebühren Dritter von der Fluggesellschaft auch noch mit Kosten für die Bearbeitung belastet zu werden.

    Im übrigen ist das Thema schon hier ausgiebig diskutiert worden:

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Blumenei
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    geschrieben 1291374341000

    in jedem fall sind riesenkosten angefallen :)

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1291375035000

    Wie meinst Du das?

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
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