Das Landgericht Köln ( AZ 31 O 76/10 ) hat Germanwings untersagt, Fluggäste mit komplizierten Antragsformularen davon abzuhalten, bei stornierten Flügen Rückerstattungen -Flughafengebühren und Steuern- zu fordern. Das Ausfüllen des Formulares sei sehr zeitaufwendig und dazu noch mit Kosten verbunden, so dass der Verbraucher unter Umständen lieber darauf verzichte, seine Rechte einzufordern. Nach dem Willen der airline soll der Kunde aus dem Internet ein mehrseitiges Formular herunterladen, von Hand ausfüllen und per Post versenden. Das Gericht meinte, das sei nicht nachvollziehbar.
Gruss Gabriela