PAUSCHALURLAUB
Bei stetem Lärm gibt's Geld zurück
Baustellenlärm direkt neben dem Hotelzimmer, laute Musik bis tief in die Nacht - das müssen Touristen nicht hinnehmen. Genervte Pauschalurlauber hatten gegen den ständigen Krach geklagt. Ein Gericht gab ihnen Recht.
Frankfurt/Main -
Wenn tagsüber Hämmern und Metallarbeiten sowie laute Musik bis Mitternacht die Urlaubsruhe stören, ist das ein Reisemangel, urteilte das Landgericht Frankfurt. Es sprach im konkreten Fall den betroffenen Touristen für die infrage kommenden Tage eine Erstattung von 50 Prozent des Reisepreises zu.
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Quelle: spiegel online 27.03.2009, Reise aktuell