Der Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat heute ein Urteil gefällt, das sich auf die Kundenbindung der Fluggesellschaften auswirken wird. Die Richter haben in einem konkreten Fall entschieden: Der Arbeitgeber darf von seinem Angestellten einfordern, dass er die auf Geschäftsreisen eingesammelten Bonusmeilen von Lufthansa für weitere Dienstreisen verwenden muss.
Der Mitarbeiter hatte dagegen geklagt und die Position vertreten, dass Lufthansa die Bonusmeilen ausdrücklich dem Reisenden, nicht aber dem Unternehmen gewähre. Das Unternehmen hielt dem entgegen, dass der Verkäufer die Meilen sammeln könnte, weil die Firmenreisestelle die Lufthansa-Flüge gebucht hat. Der Verkaufsleiter hatte 350.000 Bonusmeilen gesammelt, die mit 9700 Euro bewertet wurden. Nun dürfte er einige Flüge mit Prämientickets absolvieren müssen.
Quelle: fvw online 12. April 2006
Gruß
Peter