Gerade eben auf Spiegel online entdeckt:
"München - Wer über ein Reisebüro bucht, kann von diesem keinen Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit verlangen. Das hat das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden. Nur gegen einen Reiseveranstalter, der eine Reise in eigener Verantwortung organisiere, anbiete und erbringe, könne diese Forderung erhoben werden. Der ganze Artikel:"
Quelle: spiegel online / reise /aktuell / 23.03.2009