Hallo zusammen,
erstmal eine kurze Schilderung meiner momentanen Situation.
Urlaub im Januar 2013 gebucht, 14 Tage Hurghada, Abflug und Ankunft München, Direktflug, Reiseveranstalter: GTI Travel.
Jetzt das Problem:
Die Fluggesellschaft mit der wir fliegen sollten hat im Dezember 2012 Konkurs angemeldet und ist inzwischen pleite gegangen.
Wir haben noch immer keine Flugzeiten erhalten. Aufgrund dessen das ich nicht wirklich gern fliege, haben wir unseren Urlaub extra so gelegt das es ein Direktflug ist.
Allerdings fliegt alles was man jetzt bucht erstmal in die Türkei und dann weiter nach Hurghada. Das will ich natürlich nicht so hinnehmen.
So, und jetzt meine eigentliche Frage:
Es gab im Februar ein Gerichtsurteil das besagt, das die Reiseveranstalter die Flugzeiten die sie anbieten auch einhalten müssen.
Allerdins hab ich ja schon im Januar gebucht, wisst ihr ob dieses Gerichtsurteil auch rückwirkend gilt, oder erst ab dem Zeitpunkt ab dem es gesprochen wurde???
Danke schon mal für eure Hilfe....