Hallo,
wir haben beim ADAC einen Jahresvertrag für eine Reiserücktrittsversicherung (inkl. Abbruch) der Kosten bis 5.000 abdeckt. Für das nächste Jahr planen wir nun eine große Reise, bei der die Deckung von 5.000 EUR nicht ausreichen wird (ca. 9.000 EUR). Wir könnten nun natürlich die Versicherung beim ADAC aufstocken, haben aber von einer anderen Versicherung ein vergleichbares, günstigeres Angebot erhalten.
Die ADAC Versicherung läuft ohnehin schon und ist auch schon für das nächste Jahr bezahlt. Können wir nun die restlichen 4.000 EUR bei der anderen Versicherung abdecken, oder lassen sich Reiserücktrittsversicherungen nicht kombinieren?
Dass man sich einen Reisepreis nicht doppelt von zwei Versicherungen erstatten lassen kann ist klar, aber das wäre hier ja auch nicht der Fall. Die Frage ist, ob bei einem Ausfall Versicherung A 5.000 EUR bezahlt und Versicherung B die restlichen 4.000 EUR?
Gibt es hierzu gesetzliche Regelungen die das bestätigen oder ausschließen würden? Oder hängt das nur von den Bedingungen der beteiligten Versicherungen ab?
Das obige Beispiel ist natürlich schön glatt, aber wie verhält es sich, wenn dann doch nur 7.000 EUR erstattet werden müssen? Wie wird dann festgelegt welche Versicherung wie viel zahlt? In dem Beispiel haben die Deckungen der Versicherung ein Verhältnis von 5.000 : 4.000 also 5:4. Würde dann eine Versicherung 3889 EUR und die andere 3111 EUR zahlen?