Hallo,
das derzeitige Schneechaos in Osttirol bewegt mich zu einer Frage (auch wenn sie im Moment für mich nur hypothetisch ist, da wir erst im Februar runter fahren): Wie ist die Rechtslage wenn ich nicht in mein Gebiet komme weil die Zufahrten gesperrt sind (bei uns wäre das z.B. Kals). Schnee ist ja nun mal höhere Gewalt . Kriege ich Geld wieder wenn ich gar nicht oder nur mit Verspätung von mehreren Tagen anreisen kann? Wenn ich im Tals festsitze ist mir klar das ich für die Leistungen wie Unterkunft und Verpflegung zahlen muss.
Gibt es da einen Unterschied ob ich privat bei einer Pension gebucht habe, oder über einen Veranstalter?
Und noch eine ganz verrückte Überlegung: Ich fahre bei uns los (nichts gesperrt im Zielgebiet). Bei uns schneit es nur "1 zarte Flocke pro Minute " und über Osttirol z.B. hat der Himmel mal seine Schleusen geöffnet. Bei unserer Fahrstrecke von über 700 km hätte der Schnee genügend Zeit ein Chaos zu verursachen. Was ist dann? Kann ich man dann an die zuständige Agentur wenden (beim Veranstalter) und fordern das ich ein anderes Hotel irgendwo in Österreich - der gleichen Kategorie - zugewiesen bekomme? Voraussetzung natürlich das etwas frei ist.
Birgit