• 253anja
    Dabei seit: 1204848000000
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    geschrieben 1250189636000

    Habe einen Reisegutschein von einem Veranstalter gewonnen.

    Türkei. inkl. Flug und Hotel.

    Nun muss ich den Termin umbuchen.

    Veranstalter sagt, da der Reisegutschein schon eingelöst ist, ist keine Umbuchung möglich.

    Ich kann gerne neu buchen und die Reise selbst bezahlen.

    Tickets habe ich noch nicht erhalten.

    Wer kennt hier die Rechtslage.

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1250190429000

    Habe den "Gewinn" schon ein paar mal als mail bekommen.

    Sie glauben  vielleicht  man zieht sich die Hose mit der Kneifzange an? :laughing:

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • 253anja
    Dabei seit: 1204848000000
    Beiträge: 8
    geschrieben 1250190844000

    Nein, Nein, Ist wirklich seriös, von einem deutschen Pauschalanbieter.

    Wurde vom Reisebüro ausgehändigt. Leider können die wegen der Umbuchung auch nicht helfen, da der Anbieter dies ablehnt. Aus genannten Gründen.

  • UteEberhard
    Dabei seit: 1185840000000
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    gesperrt
    geschrieben 1250246298000

    Zeige doch mal hier die exakten Fakten auf.

    Was, wo, wann von welchem Veranstalter gewonnen ?

    Hast Du Dir bei dem Gewinnspiel (wenn es eins war) die Bedingungen durchgelesen, wie z.B.

    * Der Gewinn ist nicht übertragbar.

    * Der Gewinn kann nicht ausgezahlt werden.

    * Der Gewinn (Reise) muß im Zeitraum bis zum XXX eingelöst werden.

    * Der Gewinn ist nur gültig............ (Auflistung der Bedingungen).

    Auch bei seriösen Gewinnspielen/Verlosungen kann der Ausrichter relativ frei viele Bedingungen selbst festlegen. Er muß sie allerdings bei der "Darstellung" (Katalog, Prospekt, Zeitunge, Magazin) aufführen.

    Insofern, was sagen die Bedingungen aus ?

    Gruß

    Hans

    Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.
  • 253anja
    Dabei seit: 1204848000000
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    geschrieben 1250255775000

    Gutschein N....nn.

    Bei einem Gewinnspiel eine Pauschalreise gewonnen.

    Diese Bedingungen stehen auf dem Gutschein:

    *nicht übertragbar

    *keine Barauszahlung

    *nicht zu Ferienterminen

    *Gültigkeit 6 Monate auf Ausstellungsdatum

     

    Von Kosten einer eventuellen Umbuchung steht nichts drauf.

  • 253anja
    Dabei seit: 1204848000000
    Beiträge: 8
    geschrieben 1250256127000

    Da der Gutschein nun schon eingelöst ist, ich habe schon die Reisebestätigung, kann ich diesen Termin nicht mehr umbuchen.

    Der Gutschein hat mit Einlösung seine Gültigkeit verloren, wurde mir mitgeteilt.

    Ich kann nicht mal gegen die Zahlung einer Gebühr den Termin ändern.

    Nur neu buchen und den vollen Reisepreis nun selbst bezahlen.

    ich denke wohl, dumm gelaufen.

    Da gewinnt man mal was und dann das.

    Muss mich wohl oder übel damit abfinden.

    Bei Gesetzgeber bin ich auch nicht fündig geworden.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1250264026000

    Ja, ich fürchte, das ist korrekt: "mit Einlösung eines Gutscheins ist die Gültigkeit erloschen". Wenn also - umgekehrt - kein Hinweis auf eine Änderung (Umbuchung, wieder Gutschrift für anderes Jahr usw.) angeführt ist, dann ist meines Erachtens ein solches Verhalten nicht zu beanstanden.

  • anika1412
    Dabei seit: 1193356800000
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    geschrieben 1250268097000

    Pfff, kulant ist anders....

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