Gilt hier das EU-Passagierrecht: 2getrennte Flüge, 1E-Ticket, 1Buchung

  • pesch30
    Dabei seit: 1233014400000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1233099967000

    Hallo,

    ich habe folgende Flüge gebucht:

    FRA-London mit Lufthansa

    London-Los Angeles mit Air New Zealand

    bzw.Rückflug in umgekehrter Reihenfolge.

    Wenn ich die Flüge << Werbung >> gebucht hätte (Fra-Lhr-Lax gleiche Fluggesellschaften, gleiche Abflugzeiten) wäre der Reisepreis um ca.300Euro pro Person höher gewesen.

    Ein Reisebüroinhaber hat mir das nun eingebucht. Ich habe ein E-Ticket erhalten.Die Flüge sind separat aufgeführt.

    Nun habe ich schon so viel unterschiedliches zum Thema Flugverspätung gehört, dass ich nun euren Rat brauche.

    Meine Frage nun:

    Wenn der Flug Fra-Lhr so spät ankommt, dass ich den Weiterflug verpasse, muss dann die Lufthansa in irgendeiner Form aufkommen?

    Die Erklärung des Reisebüros war, dass der Flug in der EU beginnt, es sich um eine europäische Fluggesellschaft handelt, das Gepäck durchgecheckt wurde und Lufthansa weiß, dass es einen Anschlußflug gibt, Lufthansa auch haften müsste.

    Anders sieht es beim Rückflug aus. Dieser beginnt außerhalb der EU und wir von einer nichteuropäischen Fluggesellschaft durchgeführt. Daher haben wir hier eine Übernachtung eingeplant.

    Auf meinem E-Ticket befindet sich beim Zubringerflug bei der Ticketnummer 086-xxxxxxx161 und beim Weiterflug 220-xxxxxxx153. Handelt es sich nun um ein Ticket oder zwei Ticket?

    Vielen Dank für eure Meinungen

    Darf ich kurz an die von Dir akzeptierten Forenregeln erinnern. Darin steht eindeutig, das Werbung (auch verdeckte) hier nicht gestattet ist.

    Also habe ich den Hinweis entsprechend unkenntlich gemacht und bitte darum dieses so zu akzeptieren und zukünftig nicht mehr zu posten.

    Danke

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1233182355000

    Hallo,

    nach meinem Dafürhalten muß die LH haften, Allerdings nur für Ihren ganz eigenen Flug. Nicht aber für einen eventuell verpassten Anschluß.

    Ein elektronisches Ticket ist ja wie der Name schon sagt elektronisch. Das was Du bekommst sind also die passenden Flugdaten und vermutlich auch dazu passende, zwei unterschiedliche Reservierungsnummern. Du hast also völlig getrennte Flüge gebucht.

    Folglich ist also der Anschluß nicht garantiert und Du könntest maximal die Forderungen stellen, die nach EU Flugverordnung sich nur aus diesem einen Flug ergeben.

    Mein Tipp wäre hier eine Versicherung abzuschließen, die eventuelle Mehrkosten für Dich übernehmen würde. Allerdings meist nur bis zur versicherten Höhe. Damit kannst Du Deinen Anschluß zumindest absichern, sofern die Mindestumsteigezeiten gewahrt sind.

    Gruß

    Berthold

  • Hugo-Habicht
    Dabei seit: 1207526400000
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    gesperrt
    geschrieben 1233312271000

    Da es 2 Tickets sind haftet LH nicht!

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1233395848000

    Und worauf ich auch noch hinweisen möchte: der EuGh hat klargestellt, dass die Fluggastverordnung für Abflüge von einem EU-Flughafen gilt, beim Rückflug aus dem EU-Ausland nur dann, wenn es sich um eine europäische Fluggesellschaft handelt, und einen direkten Flug zu einem EU-Flughafen.

    Fliegt also LH Los Angeles - London - Deutschland und kommt es auf LAX - LON zu einer Verspätung /Ausfall, greift die Fluggastverordnung nicht.

    Somit ist die Fluggastverordnung das was sie für mich von Anfang an war. Ein Wunschmärchen für Reisende mit vielen Löchern...

    meint

    Peter

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1233488849000

    @mosaik

    Verstehe Dein Beispiel nicht so wirklich. London - kein EU-Flughafen?

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Ronny87
    Dabei seit: 1109203200000
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    geschrieben 1233489026000

    Das habe ich mich auch gefragt.

    Bei dem Beispiel von Peter wird doch London (EU-Flughafen) von Lufthansa (EU-Airline) angeflogen ... :frowning:

    Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.
  • wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
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    geschrieben 1233492617000

    @ Mosaik

    Wie ist das eigentlich mit Codesharing - Flügen?

    Zählt dann welche Flugnummer auf dem Ticket steht, oder ist die ausführende Fluglinie entscheidend?

    Gruß

    Karl

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1234000794000

    Gut, ich erkenne, dass ich eine unkorrekte Antwort gegeben habe. Natürlich ist London ein EU-Flughafen und somit haftet LH bei einer Verspätung von Los Angeles nach London nach der Fluggastverordnung.

    Bei Codesharing zählt nach jüngsten Erkenntnissen die ausführende Fluglinie als Basis, welche Rechtsgrundlage angewendet wird. Denn es gibt ja weiters die EU-Pflicht, einen Passagier bei Kauf eines Codesharing-Tickets aufzuklären, wer Luftfrachtführer ist.

    Bei Codesharing wäre es so: flöge United von einem EU-Flughafen als nicht-EU-Fluglinie ab, so unterliegt sie der Fluggastverordnung. Beim Rückflug aber nicht, weil es kein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist.

    Zitat Verordnung:

    Anwendungsbereich

    (1) Diese Verordnung gilt

    a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einenFlug antreten;

    b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen

    der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.

    Zitatende

    Daraus ergibt sich aber auch - was ich eigentlich in meiner Erstantwort mitteilen wollte, nur eben nicht korrekt tat - dass wenn Lufhansa beispielsweise Bangkok - Dubai - Frankfurt flöge und es zu Problemen auf dem Flug Bangkok - Dubai käme, die Verordnung ebenfalls nicht greift (EU-Fluglinie muss Passagier DIREKT vom Drittland/Thailand nach Deutschland fliegen).

    Ich hoffe, ich konnte meinen Irrtum verständlich darlegen

    Gruß

    Peter

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