Wir (Paar) waren Ende August mit Glauch Reisen für 10 Tage in Ägypten. Am Rückflugtag am Flughafen angekommen, wurden wir abgefangen und informiert, dass unser Flieger (Condor) nicht fliegt. Der Veranstalter brachte uns in einem angeblichen Tophotel in Hurghada unter. So etwas hatten wir noch nicht vorher erlebt. Im Hotel war es spätestens auf den Gängen zum Zimmer extrem verdreckt. Im Zimmer selbst setzte sich dieser Trend fort und wurde sogar noch schlimmer. Überall Dreck, Fliesen kaputt, Dusche rostig,... Das Schlimmste war aber, dass die Betten scheinbar nicht frisch bezogen waren und extrem gestunken haben, somit war an Schlaf nicht zu denken. Weiterhin glich das Bett eher einer Art Isomatte, denn die Matratze bot keinerlei Flexibilität.

Nach diesen "tollen" Erlebnissen reklamierten wir unmittelbar nach dem Urlaub über das Reisebüro. Die Bestätigung kam am 10.09., dass die Bearbeitung ca. 6-8 Wochen Zeit in Anspruch nimmt. Bis heute liegt uns keinerlei Antwort vor. Bereits Mitte Oktober habe ich das erste Mal angerufen und um Rückruf gebeten. Dieser kam nicht, also rief ich wieder an und forderte einen Rückruf. Auch dieser erfolgte nicht. Letzte Woche habe ich erneut angerufen und gefordert, dass ich umgehend eine Antwort erhalten möchte, ansonsten einen Anwalt einschalte. Die Frau an der Hotline gab mir eine Nummer aus dem Backoffice. Dort hieß es nur, dass Condor noch nicht geantwortet hat. Dies ist für mich eine absolut plumpe Antwort, da andere Urlauber bereits Antworten vorliegen haben. Man vertröstete mich, dass ich Antwort erhalte, sobald Condor antwortet. Ich habe der netten Dame aus der Reklamationsbearbeitung eine Mail geschrieben und eine Frist bis zum 24.11. gesetzt, ansonsten schalte ich einen Anwalt ein.

Heute hatte ich nochmals nachgefragt. Angeblich liegt noch immer keine Antwort von Condor vor.

Meine FRAGEN an euch:

1. Macht es Sinn, einen Anwalt einzuschalten, auch wenn ich nicht rechtschutzversichert bin? Hätte ich Erfolgsaussichten, auch das Geld für den Anwalt zurück zu bekommen?

2. Welche Schadensersatzansprüche habe ich für o.g. Sachverhalt?

Besten Dank im Voraus für eure Antworten.

lg

Thomas