• ponyfee
    Dabei seit: 1121126400000
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    geschrieben 1147203308000

    Wir haben im November letzten Jahres einen 10 tägigen Urlaub zu zweit nach Bulgarien gebucht. vom 3.9. - 14.9.

    In der Zwischenzeit hat es sich ergeben das mein Mann den Arbeitgeber gewechselt hat. Am 01.07. beginnt sein neuer Job, da bekommt er natürlich keinen Urlaub im September.

    Nun die Fragen: Greift da die Rücktrittsversicherung? An wen muss ich mich da wenden? Wie hoch wäre die Stornierung?

    Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen.

  • Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
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    geschrieben 1147206917000

    Hallo ponyfee,

    ich glaube nicht, dass bei einem Arbeitgeberwechsel die RRV greift. Wegen der Stornokosten gelten die AGBs deines Veranstalters. Bei welchem hast du denn gebucht?

    Viele Grüße

    Bulgarienfan

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  • ponyfee
    Dabei seit: 1121126400000
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    geschrieben 1147208678000

    Bei Neckermann

  • Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
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    geschrieben 1147210919000

    Hallo ponyfee,

    bei einer Stornierung bis 30 Tage vor Reiseantriit werden 20% des Reisepreises fällig.

    Aus den AGB von Neckermann:

    ##5.1

    Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Reiseauftragsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei TC Touristik GmbH

    5.2

    Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.

    5.3

    Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person bzw. Wohneinheit in Prozent vom Reisepreis:

    5.3.1

    bei Flugreisen (und allen Reisen aus dem Katalog City & Events)

    bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%

    ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%

    ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 35%

    ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 55%

    ab 06. Tag vor Reisebeginn 65%

    am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90%

    [...]

    5.3.9

    Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als in den vorstehenden Pauschalen oder den Stornoregelungen im Katalog ausgewiesen.

    [...]

    5.5

    Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von € 28,- je Person, bei Ferienwohnungen je Änderungsvorgang, bei Schiffsreisen € 45,- je Person zu verlangen (bei City- & Events gemäß jeweiliger Berechnung). Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Bei Linienflügen, auf die im Katalog hingewiesen wird, erheben wir für Änderungen/Stornierungen € 100,-- pro ausgestelltem Ticket. Änderungen sind nur auf Anfrage möglich, da es sich um vermittelte Flugleistungen handelt.

    Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

    5.6

    Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Schiffskabine oder ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.

    5.7

    Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.##

    Auf jeden Fall solltet ihr euch mit eurem Reisebüro in Verbindung setzen. Vielleicht findet ihr auch Ersatzpersonen?

    Viele Grüße

    Bulgarienfan

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  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1147213129000

    Die Bedingungen der Reiserücktrittskostenversicherung der UKV/URV besagen:

    Versicherungsfall....

    .... Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die versicherte Person oder einer mitreisenden Person, sofern diese Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hat.

    Ein Stellenwechsel ist somit nicht versichert.

    Frage: wenn man sich bewirbt, eine neue Stelle antritt, spricht man da nicht über einen gebuchten/fest eingeplanten Urlaub?

  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1147214407000

    @'Erika1' sagte:

    Frage: wenn man sich bewirbt, eine neue Stelle antritt, spricht man da nicht über einen gebuchten/fest eingeplanten Urlaub?

    Das finde ich allerdings auch! Wenn man die Stelle wechselt, hat fast jeder neue Arbeitgeber Verständnis für bereits fest gebuchten Urlaub.

    So ist jedenfalls meine Erfahrung.

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • ponyfee
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    geschrieben 1147218895000

    Ich denke wenn man als erstes über den fest eingeplanten Urlaub mit seinem neuen Arbeitgeber redet hat man keine guten Karten....! Wenn man noch nicht einmal einen Monat gearbeitet hat?! Es war jetzt halt alles etwas sehr plötzlich und vor 2 Monaten hätten wir ja auch noch nicht im Traum daran gedacht das wir wieder in den Norden zurück ziehen können. Es hat sich halt eine Chance aufgetan.

    Ich würde ja auch gerne in den Urlaub. Auf meine Anfrage ob ich umbuchen könnte und mein Mann stornieren könnte schrieb Neckermann uns, zum Stornopreis von 173 Euro ginge das, bei einem Reisepreis von 1210 Euro. Da sich aber auch der Flughafen ändere haben sie nur noch eine Woche vom 3. Oktober an.

  • July_1983
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    geschrieben 1147245956000

    Wir hatten leider auch mal das Problem, dass mein Mann kurz vor dem Urlaub arbeitslos wurde. Es ging um einen Kurzurlaub in einem Bungelowparc. Wir hatten eine Reiserücktrittsversicherung gebucht und diese ist auch eingetreten. Allerdings treten die glaub ich nur bei ein wenn man arbeitslos ist und nicht bei einem Arbeitgeberwechsel wo man keinen Urlaub bekommt.

  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1147251445000

    Buche doch einfach auf eine Städtereise in Pusemuckel mit Fließwasser für €99.- um, dann zahlst Du nur die 20% davon + Umbuchungsgebühr und fertig.......

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • Bellanina
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    geschrieben 1147265321000

    Hallo....

    ich war letztes jahr in ähnlicher Situation. Habe zum 1.4 einen neuen Job angetreten. Der Urlaub war aber schon seid Januar gebucht, für Juni, also wäre ich auch erst 6 Wochen bei der Firma beschäftigt.

    Ich habe aber auch beim 2. Gespräch, wo es um Gehalt, Urlaubstage usw. ging direkt gesagt, das ich für Juni 1 Woche Urlaub bereits gebucht habe. Das war dann auch kein Problem. Zwar hatte ich dann nicht noch vorher und nachher Urlaubstage, wie man es gern hat, aber ich konnt zumindest die Reise antreten und musste nichts stornieren.

    Vielleicht fragt dein Mann einfach mal ganz nett nach. Wenn der Arbeitgeber es dann ablehnt, oder komisch darauf reagiert, könntet Ihr die reise ja immer noch stornieren.

    Grüße, Nina

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