• holzwurm
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    geschrieben 1176112229000

    Ich lese hier immer wieder " Wir sind letztes Jahr ....... kann man da was machen?" oder ähnliches.

    Reklamationen sind unverzüglich beim Reiseveranstalter bzw. Airline vorzulegen, jedoch spätestens innerhalb von 4 Wochen nach der Rückkehr.

    Ansonsten verfallen sämtliche Ansprüche und selbst ein Rechtsanwalt kann Euch nicht mehr helfen.

    Gruß

    holzwurm

  • Kessy05
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    geschrieben 1176113186000

    Hallo

    Vielleicht sollte man noch dazu schreiben , dass alle Beschwerden auch schriftlich vor Ort ,vom Reiseleiter unterschrieben, vorzulegen sind.

    Ansonsten hat man ebenfalls schlechte Karten.

    Viele Grüße
  • Woody_
    Dabei seit: 1083456000000
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    geschrieben 1176151746000

    Möglichst noch mit Beweisfotos und Zeugen.Und per Einschreiben verschicken.

  • KaGu
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    geschrieben 1176165287000

    Vielleicht sollte aber auch mal nicht über alles und jeden gemekert werden.

    Man sollte auch mal 5 gerade sein lassen.

    Es gibt Leute die erwarten Wunder in 3 Welt Ländern und zuhause sieht es aus wie die ***.

    Als Zeuge würde Ich niemals jemandem was Unterschreiben wo Ich nicht mit mindestens 100% hinterstehe.

    Es gibt noch viel zu sehen, lasst uns Reisen....
  • mosaik
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    Beiträge: 1939
    geschrieben 1176205960000

    Richtig reklamieren (ganz kleiner Auszug von meiner Homepage Reiserecht):

    2. Sie kommen an und finden nun tatsächlich einen Reisemangel vor:

    a) Grundsätzliches

    Nach Erkennen eines Mangels wenden Sie sich - rechtlich gesehen: sofort an Ihre Reiseleitung - wenn die nicht da ist oder nicht erreichbar - an die Rezeption bzw. den zuständigen Leistungserbringer und rügen den Mangel (österreichisches Recht) und verlangen "Abhilfe" (deutsches Recht).

    Abhilfe verlangen heißt, auch ausdrücklich einer Änderung des Mangels zu verlangen: "bitte reparieren Sie bis heute Abend...", "bitte bringen Sie mir gleich Handtücher...", "das Zimmer ist schmutzig: entweder reinigen Sie es sofort oder geben mir ein anderes...".

    Wichtig ist es, den Mangel bei der Vertretung des Reiseveranstalters zu melden: den Mangel "rügen" = mitteilen, und dann eine angemessene Zeit geben, um diesen Mangel zu beheben.

    Wichtig beim Rügen ist, den Mangel und dessen Behebung aussprechen. Manche meinen, mit dem Hinweis: "Aber sauber ist das Zimmer nicht" bereits gerügt und um Abhilfe ersucht zu haben.

    Richtig formulieren!

    Weiters ist es wichtig, den Mangel sofort zu rügen. Z. B: Geht die Klimaanlage nicht und Sie melden sich erst nach einer Woche - Sie bekommen sofort ein neues Zimmer, dann steht Ihnen nichts zu.

    Gruß

    Peter

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