• Das Userkonglomerat
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    geschrieben 1152628030000

    Moin,

    Habe eine Frage die nicht direkt mit Urlaub zu tun hat.

    Wir haben mit einigen Kollegen einem Arbeitskollegen zum Jubiläum einen Gutschein für einen Flug mit dem Wasserflugzeug über Hamburg geschenkt , da das ein großer Wunsch von Ihm war.

    Nun ist dieses Flugzeug schrecklicher Weise abgestürzt , sodas der schon bezahlte Flug nicht mehr angetretten werden kann.

    Die Homepage ist nicht erreichbar und auch telefonisch hat der Kollege niemanden erreicht.

    Wie kommt man jetzt wieder an sein (unser) Geld und gibt es überhaupt einen Rechtsanspruch darauf ?

    Stefan Petersen

  • Sokrates
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1152628606000

    Da kann ich nur raten, sofort einen Anwalt einzuschalten - wenn der Aufwand lohnt. Soviel ich weiss, handelte es sich bei dem Veranstalter um eine Firma, deren Eigentümer bei dem Unfall ebenfalls ums Leben gekommen ist. Das wird kompliziert, da da noch etliche hochrangige Gläubiger (Finanzamt, etc.) die Finger nach dem Vermögen ausstrecken und zusätzlich kommt auch noch das Erbrecht mit ins Spiel. Einen Anspruch auf Rückzahlung des Geldes habt Ihr natürlich.

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
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