• chrissiwuenschi
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    geschrieben 1108976406000

    Hallo, kann mir jemand einen Tipp geben?

    Ich habe von der Deutschen BA zwei Fluggutscheine von Hamburg nach Madrid. Als ich die einlösten wollte, teilte mir die Fluggesellschaft mit, das die Strecke nicht mehr gefolgen wird und sie haben mir aus kulanz Hamburg - München angeboten. Dieses wollte ich dann ein Jahr später einlösen, aber man sagte mir, das der Gutschein jetzt verfallen sei. Ausstellung vom Gutschein ist tatsächlich schon 1998, aber vor einem Jahr hätte man die wohl noch angenommen, wenn ich von heut auf morgen meine Urlaubspläne geändert hätte. Was soll ich tun? Das einfach so akzeptieren? Nirgends stand das der Gutschein ein Gültigkeitsdatum hat!

    Chrissi

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    gesperrt
    geschrieben 1108982787000

    Wenn nicht anders angegeben, verfallen Gutscheine nach 3 Jahren.

  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1108983278000

    Das ist ja man interessant, wo steht denn das?

    Soweit ich weis ist es NICHT zulässig, dass Gutscheine verfallen, schau mal bei google.....

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1108984256000

    Wieso verfallen Gutscheine nach 3 Jahren, wenn keinerlei Gültigkeitsdauer angegeben ist?

    Worauf stützt sich diese Rechtsauffassung?

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • chrissiwuenschi
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    geschrieben 1108985131000

    Ich hatte auch gehört das Gutscheine wo nix drauf steht verfallen. Allerdings habe ich gehört das es erst ab 2001 ein Gutschein nach 3 Jahren verfällt. Davor hatten Gutscheine eine Gültigkeit von 30 Jahren. Aber ganz sicher bin ich da halt nicht.

  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1108986720000

    @ Chrissi Wünschi

    Du hast Recht, nach neuester Rechtsprechung beträgt ab 01.01.2002 die Verjährungsfrist für Gutscheine drei Jahre. 

    Die Neuregelung war mir durchgegangen. 

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1108987820000

    "Dinge des täglichen Lebens", dazu zählen auch Gutscheine, die nicht mit Bargeld bezahlt wurden, sondern als Good-will, als "Entschädigung", als Gewinn usw. aus gegeben wurden, verfallen nach drei Jahren. Beispielsweise auch offene Rechnungen...

    Bei bezahlten Gutscheinen, also die echt um Geld gekauft wurden, gilt diese Frist aber nicht!

    Gruß

    Peter

  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1108989496000

    Hallo Peter,

    Du bist ja ein juristischer "Fuchs", das weiß ich.

    Daß aber der Gesetzgeber zwischen geschenkten Gutscheinen, also z.B. aufgrund Gewinn, Gefälligkeit etc. ausgestellten, und bezahlten Gutscheinen einen Unterschied macht, habe ich nirgendwo finden können. Könntest Du uns mal auf die Sprünge helfen?

    Gruß salvamor

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
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