• RainerT
    Dabei seit: 1176854400000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1176895396000

    Hy, ich habe eine spezielle Frage an alle Fachmänner hier.

    Eine Frau bricht in eine Gehwegsplatte (Schachtabdeckung) des Hotelgehweges ein und verletzt sich hierbei an Fuß und Schulter/Arm. Die Reiseleitung äußerte sich gegenüber der Verunfallten Frau mit der Aussage, dass bekannt sei, dass das Hotel aus finanziellen Gründen seit langem keine Instandhaltungsmaßnahmen durchführe. In der Hotelanlage befinden sich noch zahlreiche gerissene Schachtabdeckungsplatten die einbrechen könnten, und in Poolnähe eine freistehende Speiseeiskühltruhe ohne Rückdeckel und herausgerissenem Zuleitungskabel (Stromunfallgefahr).

    Bei Recherchen im Internet findet die Frau auch Bilder der Anlage vom Vorjahr. Darauf sind Stahlseilfallschlingen Bereich direkt neben den Gehwegen zu sehen. Demzufolge auch im Vorjahr Unfallgefahren.

    Die junge Frau macht auf anraten eine Schmerzensgeldforderung bei Reiseveranstalter 1234 geltend.

    Der Reiseveranstalter 1234 lehnt die Forderung mit nachfolgender Begründung ab: "In Ihrem Fall kann weder der Hotelier noch der Reiseveranstalter für den bedauerlichen Unfall und seine Folgen verantwortlich gemacht werden. Selbstverständlich sind wir verpflichtet, den Sicherheitsstandard in den von uns angebotenen Hotels und Ferienanlagen regelmäßig zu überprüfen. Dies wurde von uns auch eingehalten. Eine Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht liegt nicht vor. Gestatten Sie uns darüber hinaus bitte die Bemerkung, dass es sich bei dem Unfallort nicht um eine unfallträchtige Stelle handelt. Während unserer Zusammenarbeit mit unserem Vertragspartner wurden uns ähnliche bzw. gleich gelagerte Vorfälle nicht berichtet."

    Reiseveranstalter 1234 hat diesem verhöhnenden Schreiben einen Verrechnungsscheck „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ i.H.v. 25,-Euro beigefügt.

    Hat die Urlauberin nun Rechtlichen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn ja gegen wen und worauf stützt sich dieser Anspruch (§§).

    Danke Vorab.

  • unbekannter
    Dabei seit: 1149552000000
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    geschrieben 1176900152000

    @'RainerT' sagte:

    Hy, ich habe eine spezielle Frage an alle Fachmänner hier.

    Eine Frau bricht in eine Gehwegsplatte (Schachtabdeckung) des Hotelgehweges ein und verletzt sich hierbei an Fuß und Schulter/Arm. Die Reiseleitung äußerte sich gegenüber der Verunfallten Frau mit der Aussage, dass bekannt sei, dass das Hotel aus finanziellen Gründen seit langem keine Instandhaltungsmaßnahmen durchführe.

    Hierfür benötigst du glaubwürdige Zeugen, die diese Aussage bestätigen können.

    In der Hotelanlage befinden sich noch zahlreiche gerissene Schachtabdeckungsplatten die einbrechen könnten, und in Poolnähe eine freistehende Speiseeiskühltruhe ohne Rückdeckel und herausgerissenem Zuleitungskabel (Stromunfallgefahr).

    Auch hierfür benötigst Du Zeugen oder Fotos.

    Bei Recherchen im Internet findet die Frau auch Bilder der Anlage vom Vorjahr. Darauf sind Stahlseilfallschlingen Bereich direkt neben den Gehwegen zu sehen. Demzufolge auch im Vorjahr Unfallgefahren.

    Fotos abspeichern und Herkunft (Link/Homepage), sowie Speicherdatum vermerken.

    Die junge Frau macht auf anraten eine Schmerzensgeldforderung bei Reiseveranstalter 1234 geltend.

    Der Reiseveranstalter 1234 lehnt die Forderung mit nachfolgender Begründung ab: "In Ihrem Fall kann weder der Hotelier noch der Reiseveranstalter für den bedauerlichen Unfall und seine Folgen verantwortlich gemacht werden. Selbstverständlich sind wir verpflichtet, den Sicherheitsstandard in den von uns angebotenen Hotels und Ferienanlagen regelmäßig zu überprüfen. Dies wurde von uns auch eingehalten. Eine Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht liegt nicht vor. Gestatten Sie uns darüber hinaus bitte die Bemerkung, dass es sich bei dem Unfallort nicht um eine unfallträchtige Stelle handelt. Während unserer Zusammenarbeit mit unserem Vertragspartner wurden uns ähnliche bzw. gleich gelagerte Vorfälle nicht berichtet."

    Reiseveranstalter 1234 hat diesem verhöhnenden Schreiben einen Verrechnungsscheck „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ i.H.v. 25,-Euro beigefügt.

    Hat die Urlauberin nun Rechtlichen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn ja gegen wen und worauf stützt sich dieser Anspruch (§§).

    Danke Vorab.

    Ich denke, die Frau wird einen Anwalt benötigen, damit ihre Forderungen eine Chance haben.

    Der RV wird nicht freiwillig zahlen. Eher wird er einen Standpunkt einnehmen, dass die Frau, da sie den schlechten Zustand der Verkehrswege ja bemerkte, besser hätte aufpassen sollen.

    Viel Glück

    PS: Scheck nicht einlösen und aufpassen, dass keine Fristen versäumt werden.

    Also schnellstens zum Anwalt!

  • RainerT
    Dabei seit: 1176854400000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1176903813000

    Danke!

    Zeugen, Fotos, Daten alles vorhanden und notiert. Scheck ist schon auf dem Postweg zurück.

    Meine Rechtschutzversicherung hat bereits Kostendeckung zugesichert.

    Ich glaube aber immer noch an eine außergerichtliche Einigung mit dem Reiseveranstalter1234. In jedem Fall trägt dieser das Prozessrisiko.

    Mal sehen wie das Riesenunternehmen reagiert, ob die ehrlich sind oder sich wie so oft link drücken wollen und einen vor Gericht klagen lassen.

    Viele Grüße

    Rainer

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1176927131000

    Der Reiseveranstalter wird es sehr wahrscheinlich auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen.

    Gruß

    holzwurm

  • mosaik
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    geschrieben 1176971914000

    Hallo Rainer,

    ich hab dir ja schon im andren Forum ausführlich die Möglichkeiten geschildert. Hier noch folgende Ergänzung:

    In etwa der Hälfte ähnlich gelegener Fälle wurde der Veranstalter zur Haftung verurteilt. Allerdings innerhalb der positiven Urteile für den Konsumenten gab es auch etliche OHNE Zuerkenntnis eines Schmerzensgeldes.

    Also nicht zu viel erwarten und sich dann eher mehr freuen, wenn die Sache doch noch anders ausgehen sollte.

    Gruß

    Peter

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