Hy, ich habe eine spezielle Frage an alle Fachmänner hier.
Eine Frau bricht in eine Gehwegsplatte (Schachtabdeckung) des Hotelgehweges ein und verletzt sich hierbei an Fuß und Schulter/Arm. Die Reiseleitung äußerte sich gegenüber der Verunfallten Frau mit der Aussage, dass bekannt sei, dass das Hotel aus finanziellen Gründen seit langem keine Instandhaltungsmaßnahmen durchführe. In der Hotelanlage befinden sich noch zahlreiche gerissene Schachtabdeckungsplatten die einbrechen könnten, und in Poolnähe eine freistehende Speiseeiskühltruhe ohne Rückdeckel und herausgerissenem Zuleitungskabel (Stromunfallgefahr).
Bei Recherchen im Internet findet die Frau auch Bilder der Anlage vom Vorjahr. Darauf sind Stahlseilfallschlingen Bereich direkt neben den Gehwegen zu sehen. Demzufolge auch im Vorjahr Unfallgefahren.
Die junge Frau macht auf anraten eine Schmerzensgeldforderung bei Reiseveranstalter 1234 geltend.
Der Reiseveranstalter 1234 lehnt die Forderung mit nachfolgender Begründung ab: "In Ihrem Fall kann weder der Hotelier noch der Reiseveranstalter für den bedauerlichen Unfall und seine Folgen verantwortlich gemacht werden. Selbstverständlich sind wir verpflichtet, den Sicherheitsstandard in den von uns angebotenen Hotels und Ferienanlagen regelmäßig zu überprüfen. Dies wurde von uns auch eingehalten. Eine Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht liegt nicht vor. Gestatten Sie uns darüber hinaus bitte die Bemerkung, dass es sich bei dem Unfallort nicht um eine unfallträchtige Stelle handelt. Während unserer Zusammenarbeit mit unserem Vertragspartner wurden uns ähnliche bzw. gleich gelagerte Vorfälle nicht berichtet."
Reiseveranstalter 1234 hat diesem verhöhnenden Schreiben einen Verrechnungsscheck „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ i.H.v. 25,-Euro beigefügt.
Hat die Urlauberin nun Rechtlichen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn ja gegen wen und worauf stützt sich dieser Anspruch (§§).
Danke Vorab.