"Darf ein Reiseveranstalter das dann übehaupt anbieten???"
---> Ja, er darf. Da bis Juni noch 4 Monate sind und in dieser Zeit eine Renovierung durchaus möglich ist. Und weil üblicherweise Veranstalter ja Monate im Voraus buchen müssen, um ihre Betten- und Flugplatzkontingente überhaupt füllen zu können. Würde man warten, bis ein Neubau oder Renovierung fertig ist und erst dann mit Werbung und Verkauf beginnen, vergehen Monate, bis tatsächlich das Hotel Gäste in entsprechender Anzahl hätte.
"Kann er uns noch absagen, weil das Hotel bis dahin gar nicht zu renovieren ist???"
--> ein Reiseveranstalter ist verpflichtet, seine gebuchten Kunden zu informieren, sobald erkennbar ist, dass er die versprochene Leistung nicht erbringen kann.
"Muß er uns dann einen Ulraub für dasselbe Geld anbieten???"
--> kann er das gebuchte Objekt nicht (mehr) anbieten, so muss er
a) einen kostenlosen Rücktritt anbieten
Alternativen anbieten, sofern er auf Grund seines Katalogangebots in der Lage ist; diese Alternativen können aber durchaus teurer oder billiger sein; er ist nicht verpflichtet, den ursprünglichen Preis für jede Alternative zu aktzeptieren;
"Was ist, wenn umfassend renoviert wird und der Veranslater aus diesem Grund die Preise erhöht?? "
--> das kann er nicht, denn er hat mit dem Tag X einen Abschluss zum Preis Y getätigt. Erhöhungen kann er nur für Neubuchungen verlangen bzw. bei Erhöhungen oder Einführung von neuen Steuern und Abgaben, die zum Zeitpunkt des Vertragabschlusses weder bekannt noch erkennbar gewesen sind oder Änderungen des Wechselkurses (da müsste er aber dem Kunden die Kalkulation offenlegen, um wirksam erhöhen zu können --> siehe Diskusssion Kerosinzuschlag). Kalkulationsfehler (Einkaufsrisken) gehen immer zu Lasten des Reiseveranstalters
Gruß
Peter