• chrishegel
    Dabei seit: 1264636800000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1264710773000

    Wir(Familie mit 4 Kindern) haben via Reiseveranstalter Neckermann eine Reise gebucht und haben uns per Mail zusichern, dass das Schwimmbad-Hallenbad im Hotel geöffnet ist.

    Dies war vor Ort nicht der Fall. Das Schwimmbad ist geschlossen. Reiseveranstalter war aufgrund Jahreswechsel aus organisatorischen Gründen nicht anwesend.

    Wieder zu Hause haben wir uns bei Neckermann beschwert und logischerweise eine Reisepreisminderung gefordert.

    Neckermann hat uns dann als Entschädigung 5% vom Total-Reisepreis vorschlagen.

    Wir haben uns auf die Frankfurter Tabelle , in der steht das eine Reisepreisminderung von 10-20% anzusetzen sei, berufen.

    Haben wir überhaupt eine Chance auf die Minderung, wie sie in der Tabelle steht und wenn ja, wie müssen dann Vorgehen, wenn Neckermann nicht mehr zahlen will?

    Danke für alle Tipps und Ratschläge

  • Giselle123
    Dabei seit: 1109289600000
    Beiträge: 1681
    geschrieben 1264713598000

    In der Frankfurter Tabelle steht:

     

    2. Fehlendes Hallenbad, bei Zusage

    a) bei vorhandenem Swimmingpool   10%

    b) bei nicht vorhandenem Swimmingpool   20%

     

    Was steht in der Hotelbeschreibung?

     

    Bei uns fehlte mal der Tennisplatz (war noch nicht fertig)

     

    Nach genau 3maligem Anschreiben (uns wurde kein Vergleich angeboten) und den Hinweis auf besagte Tabelle und Androhung von Rechtsmittel wurden uns 5 % erstattet.

    Wer meint, sich im Urlaub wie zu Hause fühlen zu müssen, der sollte lieber gleich zu Hause bleiben.
  • chrishegel
    Dabei seit: 1264636800000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1264714424000

    Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.

     

    Die Anlage besteht aus 2 normale Hotels und ein Appartmenthotel.

    Auf der Homepage des Hotels steht eindeutig, dass die beiden Hotels (in dem einem ist das Hallenbad) geschlossen sind und nur das Appartmenthotel geöffnet ist.

    Deshalb habe ich beim Reiseveranstalter per Email extra angefragt, weil dies, soweit ich mich erinnere auch noch im Internetangebot so angegeben war. Die Antwort die ich erhielt war, dass das Hallenbad offen ist.

    Aufgrund dessen haben wir ja unsere Reise erst gebucht, zumal wir 4 Kinder haben und die das natürlich auch nützen wollten.

    Das mit der Frankfurter Tabelle kenn ich. Das habe ich auch Neckermann in einem Schreiben erwähnt.

    Neckermann antwortete: "Die von Ihnen erwähnte Frankfurter Tabelle ist in der Rechstsprechung umstritten, da sie von den meisten Gerichten nicht angewendet wird. Sie stellt nur eine Orientierungshilfe dar, zumal bestimmte Sachverhalte darin in unangemessener Weise schematisiert werden. Wir sind daher der Meinung, dass sie in Ihrem Falle nicht zugrunde gelegt werden kann.

  • Chris737
    Dabei seit: 1179964800000
    Beiträge: 678
    geschrieben 1264714465000

    Sicherlich kann man den Reiseveranstalter auf die Frankfurter Tabelle hinweisen. Diese dient jedoch nur zur Orientierung. Sie ist weder für Veranstalter noch für Gerichte verbindlich. Falls man zu keiner Einigung kommt bleibt wohl nur der Rechtsweg. Aber auch hier ist wie gesagt keine Leistung in Höhe der Frankfurter Tabelle garantiert.

     

    Gruß

    Chris

  • bernardo2001
    Dabei seit: 1190419200000
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    geschrieben 1264771470000

    Ja richtig, die Frankfurter Tabelle ist kein Gesetzestext. Aber jeder Richter freut sich natuerlich ueber diese Orientierungsvorgabe und ich denke mir, dass die Tabelle fast immer auch Anwendung findet.

    Allerdings finde ich es recht seltsam, dass man angeblich keinen Vertreter von Neckermann ansprechen konnte. Selbst wenn kein Reiseleiter im Hotel war oder keine Sprechstunden hatte, ist doch in der Regel in den ausliegenden Mappen eine Kontaktmoeglichkeit geboten. Denn im §651 a BGB ist notiert, dass man dem Veranstalter die Moeglichkeit einzuraeumen hat, Abhilfe zu schaffen.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • ericmu
    Dabei seit: 1186012800000
    Beiträge: 1326
    geschrieben 1264858160000

    Hallo,

    - ist schon ärgerlich wenn man das Hallenbad nicht nutzen kann -

    erst mal die Frage wie hoch ist der Unterschied von den angebotenen 5 % zu den 10 %

    aus der F.Tabelle in Euronen real, lohnt sich da ein Rechtstreit, der RA kostet schnell mal ein

    paar € dann weitere Kosten, da ist die Differnez schnell aufgezehrt.

  • bernardo2001
    Dabei seit: 1190419200000
    Beiträge: 248
    geschrieben 1264863750000

    Wichtig zur Einschaetzung waere zu wissen um welches Reiseziel es sich handelt. Liegt die Destination in den Tropen ist das Hallenbad ja nicht unbedingt erforderlich, dann wird auch der Entschaedigungssatz relativ niedrig sein.

    Befindet sich das Hotel z.B. in den Alpen sieht das mit Sicherheit ganz anders aus.

    Aber dazu hat sich Chris nicht geaeussert. Jedenfalls ist es nicht schoen, wenn ein Reiseveranstalter so flunkert, wie hier geschehen.

    Viele Gruesse

    bernardoselva

  • gcmv
    Dabei seit: 1124064000000
    Beiträge: 131
    geschrieben 1265988334000

    Sorry bernardo - da muss ich aus eigener Erfahrung widersprechen.

    Ich kenne einen Fall, da war es dem Richter völlig egal, dass das Reiseziel in Südeuropa lag, die Reisezeit im Hochsommer war und parallel dazu ein Outdoor-Pool zur Verfügung stand.

    Seine Argumentation beim 10%-igen Entschädigungssatz war schlicht und einfach: Versprochen ist versprochen (=Katalog!).

     

    Gruß gcmv

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1265998184000

    Diesem Richter muss wohl mal ein RV selbst auf die Füsse getreten haben. Seiner Argumentation -er ist ja frei in seiner Entscheidung- würden nicht sehr viele Amtskollegen zustimmen. Sie reden dann gerne von Verhältnismässigkeit, also das der Mangel eher nicht gravierend war.

    Gruss Gabriela

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