Kann mich so dunkel erinnern, daß das schonmal vor längerer Zeit irgendwie und irgendwo hier diskutiert wurde....
Finde allerdings den betreffenden Thread nicht.
Eine Fluggesellschaft darf einen Rück-
flug nicht einfach stornieren, wenn der
Kunde den Hinflug nicht antritt. Eine
solche Regelung in den allgemeinen Ge-
schäftsbedingungen sei nichtig, da es
sich aus Fluggast-Sicht um eine überra-
schende Klausel handele, urteilte das
Amtsgericht Frankfurt (31 C 2972/05).
Nach allgemeinem Vertragsrecht stehe es
jedem Vertragspartner frei, ob und in-
wieweit er erworbene Leistungen in An-
spruch nehme. Der Schadensersatzklage
eines Unternehmers wurde stattgegeben.
Die Airline hatte nach dem Verfallen-
lassen des Hinflugs Rückflüge storniert
Quelle: ARD Videotext