• Schnuckelhase
    Dabei seit: 1158364800000
    Beiträge: 2985
    geschrieben 1211056499000

    Hallo allerseits,

    ich habe eine Frage an die Reiseexperten unter euch.

    Ich habe vor 2 Monaten eine Reise gebucht. Nun sehe ich, dass dieselbe Reise um 18, -- Euronen teurer geworden ist, weil seitens des Veranstalters ein Kerosinzuschlag erhoben wird. Verständlich bei den hohen Kraftstoffpreisen im Moment.

    Darf der Veranstalter mir jetzt auch diesen Kerosinzuschlag nachträglich in Rechnung stellen? Oder bleibt es bei dem vereinbarten Preis?

    Ich habe erst eine Anzahlung geleistet, der Rest des Reisepreises wird im September fällig.

    Nicht dass mich jetzt jemand falsch versteht: es geht mir nicht um die 18 Euro, sondern nur um die rechtliche Frage, ob der mit dem Veranstalter geschlossense Vertrag gültig bleibt oder ob Nachforderungen statthaft sind.

    Ich freue mich auf eure Beiträge.

    Gruss, der Schnuckelhase

    Mein liebster Vogel ist der Erlentrillich!
  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
    Beiträge: 13223
    geschrieben 1211057103000

    Bis zum September könnten es auch noch 36 werden :frowning: :shock1:

    Warum buchst du so langfristig?

    Vielleicht geht die Welt inzwischen unter? :D

    Vereinbarte Preise sind nur 4 Monate bindend.

    Jedenfalls bei Autos.

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • pittpatt01
    Dabei seit: 1181952000000
    Beiträge: 2880
    geschrieben 1211057352000

    nach meinem Kenntnisstand sind das 90 Tage aber Schnaps drüber. Bis zum September können noch viele Preisrunden kommen.

  • Schnuckelhase
    Dabei seit: 1158364800000
    Beiträge: 2985
    geschrieben 1211058325000

    Danke für eure Beiträge, aber wirklich geholfen habt ihr mir damit nicht.

    Ich wollte wissen ob der Veranstalter überhaupt berechtigt ist, einen erhöhten Resiepreis nachzuforden oder ob der vereinbarte Reisepreis zum Zeitpunkt der Buchung rechtlichen Bestand hat.

    Ich habe so früh gebucht, um für meine Urlaubsplanung Klarheit zu haben und weil der Preis so unschlagbar günstig war, auch alle anderen Kriterien, die für mich wichtig sind, passten haargenau! Da habe ich schnell zugeschlagen...

    Mein liebster Vogel ist der Erlentrillich!
  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1211058892000

    An solchen nachträglichen Preiserhöhungen haben sich in der Vergangenheit selbst renommierte Veranstalter "die Zähne ausgebissen". Neben der

    Festpreisregel, wie oben bereits geschrieben. über einen Zeitraum

    von 4 Monaten, gilt auch, dass sich der Veranstalter dann mehr oder

    weniger in die Karten schauen lassen muß, um solche nachträglichen

    Forderungen nachvollziehbar zu belegen.

    Bei 18 Euro oder ähnlich wird das so schnell keiner versuchen.

    Und wenn es dennoch eine solche nachträgliche Reisepreis-

    anforderung gibt, dann muß diese erst einmal den

    vom BGH aufgestellten Richtlinien entsprechen.

    Also erst mal Tee trinken ;)

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
    Beiträge: 7439
    geschrieben 1211059112000

    @schnuckelhase

    haben auch Urlaub gebucht während der Frühbuchersaison. 2 Wochen vorher war der Reisepreis pro Person noch 40 Euro günstiger als zum gebuchten Zeitpunkt (obwohl wie gesagt es noch Frühbucherzeit war). Ich hatte dann im Reisebüro der Dame auch so die Frage an einem Beispiel gestellt, wie Du es oben geschildert hast.

    Sie gab mir folgende Antwort:

    "Bei kleineren Preiserhöhungen (z. B. durch Kerosin) werden die bereits gebuchten Urlauber nicht zur Zahlung aufgefordert, dies wird nur dann gemacht, wenn der Kerosinzuschlag deutlich nach oben steigt. Nur die jetzt buchenden müssen dies zahlen".

    LG

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1211059422000

    ... und hier noch ein wenig Lesestoff zum Thema

    "nachträgliche Preiserhöhungen" - >hier klicken<

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
    Beiträge: 7439
    geschrieben 1211059659000

    @privacy

    ahhh danke. Mal interessant. Spiegelt das wieder was mir in etwa gesagt wurde.

    LG

  • reifel
    Dabei seit: 1168732800000
    Beiträge: 102
    geschrieben 1211493919000

    Schau mal in die Bedingungen Deines Reiseveranstalters. Da steht in der Regel drin an welche Fristen sich der Veranstalter gebunden sieht un sich das Recht herausnimmt einen Zuschlag nachzufordern.

    Ob er das dann auch tatsächlich tut und ob es dann rechtens ist sei mal dahingestellt. Ich habe noch nie etwas nachzahlen müssen (waren aber auch immer kleine Beträge), auch wenn der veranstalter sich dieses Recht in den AGB's herausgenommen hat.

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!