Hotel angeblich überbucht, obwohl es bei anderen Veranstaltern buchbar ist

  • Poffi
    Dabei seit: 1494148321509
    Beiträge: 6
    geschrieben 1494150734147

    Hallo,

    wir haben bei 12fly das Villa Side Residence aus einem Osterangebot mit angeblichen 50% Sonderangebotspreis (14 Tage für 2 Erwachsene + 1 Kind für 1554€) gebucht und auch die Bestätigung erhalten. Jetzt kam überraschend die angebliche Überbuchung mit einem neuen Angebot für das Dream World Hill, Ich habe das Gefühl das nur eine Masche von 12fly ist.

    Wir haben ein Familienzimmer gebucht, aber die Ümbuchung ist nur ein Standardzimmer.

    Telefonisch wurde uns gesagt das Hotel eröffnet dieses Jahr nicht, aber man kann es bei anderen Veranstaltern immer noch buchen, auch als Familienzimmer.

    Wie soll ich mich verhalten?

    Wenn ich das neue Angebot annehmen verzichte ich ja auf den Anspruch eines Familienzimmers. Kann ich da immer noch Schadenersatz fordern? Für diesen Preis kann ich aber derzeit bei keinen anderen Anbieter etwas buchen.

    Danke für Hilfe

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1494151271682

    Schau mal hier berichtet ein anderer Betroffener ...

    Auch für euch gilt: Ihr müsst das alternative Hotel nicht annehmen und könnt vom Reisevertrag zurücktreten.

    Die Sache hat ein ziemliches "G´schmäckle", allerdings wird schwer nachzuweisen sein, dass eine Überbuchung nicht der wahre Grund für die Änderung ist. Du kannst ebenfalls andere Hotels vorschlagen, ich rechne allerdings nicht mit viel Gegenliebe beim Veranstalter.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Poffi
    Dabei seit: 1494148321509
    Beiträge: 6
    geschrieben 1494158157692 , zuletzt editiert von Poffi

    schon jemand Erfahrungen bei 12fly gesammelt, wenn man das geänderte Angebot nicht annimmt und zusätzlich Schadensersatz wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit (§ 651 f Abs. 2 BGB) geltend macht. Unsere Reise wurde vollständig vereitelt.

    Wir halten daher eine Entschädigung in Höhe von mindestens 50 % des Reisepreises für angemessen. 

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1494161657779

    Bitte bestehenden Thread benutzen, damit die Informationen zusammenhängend eingesehen werden können.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Florian80w
    Dabei seit: 1335139200000
    Beiträge: 2806
    geschrieben 1494162556015

    Wenn du vom Vertrag zurücktrittst und auch dein Geld vollständig wieder auf dem Konto hast, beträgt dein objektiver Schaden erst einmal null Euro.

    Ich bin kein Jurist, kann daher mit dem Terminus "nutzlos aufgewandte Urlaubszeit" nichts anfangen. Aber kein Jurist wird dir bestätigen, dass du im Urlaub ein Recht auf ein bestimmtes Hotel in einem bestimmten Land hast. Du hast lediglich laut Tarifvertrag ein Recht auf soundso viele Tage Urlaub von der Firma. Ob du 14 Tage im Garten sitzt, dein Dach reparierst oder eben in Side bist, ist irrelevant. Und für die Enttäuschung, dass die Buchung nicht klappte, über 750 Euro Entschädigung verlangen, finde ich aberteuerlich.

  • Sokrates
    Dabei seit: 1083888000000
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1494162649283

    @vonschmeling sagte:

    Bitte bestehenden Thread benutzen, damit die Informationen zusammenhängend eingesehen werden können.

    Wurde gemacht, weshalb ich hier abschließe.

    LG

    Sokrates

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