• Fugimaxi
    Dabei seit: 1235520000000
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    geschrieben 1416474258000

    Wie Ich heute in der Presse gelesen habe,hat ein Hotel im englischen Blackpool,einem Ehepaar die dort ihren Urlaub verbrachten,für ihre anschliessende schlechte Hotelbewertung nachträglich umgerechnet 130€ von der KK abgebucht.Auf Nachfrage des Paares antwortete das Hotel,das in den AGB´s das abgeben schlechter Bewertungen unter Gebühr gestellt wird.

    Wenn das jetzt einreisst,wird es wohl bald keine objektiven Bewertungen auf den Portalen mehr geben.

    Gruß, Jürgen

    Männer haben auch Gefühle: Hunger zum Beispiel.
  • Alfred_Tetzlaff
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    geschrieben 1416478788000

    Nicht alles, was so in AGBs steht, ist auch rechtlich i.O. ;)

    Das dürfte so ein Fall sein

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
  • fraenni
    Dabei seit: 1192924800000
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    geschrieben 1416479602000

    .....da wäre Deine "wahrscheinliche" Quelle: "Spiegel-online" schon aussagefähiger. ;)

    Dein letzter Satz ist zwar reißerisch, aber mehr als unwahrscheinlich. :?

    Statt "Kugelschreiber / Cocktail" für Top-Bewertungen, jetzt "Strafgebühren" für schlechte Bewertungen, ist ja wirklich langsam zum :D

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1416482462000

    Die Medaille hat m.M.n. auch hier wieder zwei Seiten.

    Selbstverständlich ist es ein no-go eine sachlich(!) formulierte und begründete(!), der Wahrheit entsprechende, schlechte Kritik unter eine Zahlungsverpflichtung zu stellen.

    Was aber ist (selbst in Fällen berechtigter Kritik) mit den Hotelier/einzelne Angestellte etc. grob Beleidigenden Äußerungen? Äußerungen, die abseits solcher "Bewertungen" durchaus rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnten/würden?

    Was ist mit fakes? ...es gibt nicht nur positive fakes!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Alfred_Tetzlaff
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    geschrieben 1416484095000

    Auch in diesem Fall sind solche Punkte in den AGBs nicht rechtswirksam - etwaige Schadensforderungen können nur auf zivilrechtlichem Wege eingeklagt werden...

    .... denn um das mal weiterzuspinnen.... was ist mit ehrabschneidenden und unwahren Behauptungen von Hoteliers in der Kommentarfunktion in einer Bewertung?

    Kann der Rezensent der dann z.B. von der Rechnung, die mit der Kreditkarte  bezahlt wurde, einen Betrag einbehalten? ;)

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1416485059000

    Sorry, ich hätte exakter Schreiben sollen...

    Selbstverständlich "gehen" solche AGB "gar nicht" - nur sollten die "Schutz-Optionen" der Hotels deutlich erweitert werden. Es ist m.E. geradezu lächerlich, wenn als einzige Konsequenz beleidigender und/oder falscher Behauptungen, die entsprechende Bewertung entfernt, der Verfasser aber nur seltenst belangt wird.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Malini
    Dabei seit: 1215043200000
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    geschrieben 1416485855000

    Das ist dann aber Sache des Hotels, ggf. Anzeige zu erstatten wg. Beleidigung, Verleumdung o. ä. Wobei ausländische Hotels die betreffende Bewertung natürlich erstmal gelesen haben müssen...

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1416486292000

    Klar ist das Sache des Hotels...nur sollte man den Hotels hier m.M.n. vieles deutlich erleichtern sich zu wehren.

    Überlegenswert wäre auch, ob z.B. festgelegt wird, das Bewertungen welche "bestimmte Aussagen" enthalten gar nicht erst veröffentlicht werden.

    Beispielsweise ist es ein deutlicher Unterschied, ob eine Anlage als "Dreckloch" bezeichnet, oder aber "ich empfand es dort sehr schmutzig" formuliert wird.

    Ein weiterer Unterschied ist, ob "Dreckloch" ohne Beweiskraft fabuliert wird, oder diese These wenigstens mit Fotos einigermaßen beweiskräftig belegt wird.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Malini
    Dabei seit: 1215043200000
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    geschrieben 1416487259000

    Holginho,

    da gebe ich Dir selbstverständlich recht!

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • Armin
    Dabei seit: 1093132800000
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    geschrieben 1416500248000

    ..es kann aber nicht sein daß pauschal einfach willkürlich Betrag X seitens des Hotels in Rechnung gestellt wird. Eine solche Abbuchung würde ich umgehend zurückbuchen lassen, "AGB" hin oder her. Ein eventueller durch beleidigende Äußerungen entstehender Schaden müßte seitens des Hotels nachgewiesen und auf dem Rechtsweg durchgesetzt werden, dafür gibt es schließlich Möglichkeiten. Wie @holginho schon andeutet sollte man als Bewerter seine Wortwahl genau überdenken und für entsprechende Beweissicherung (Fotos, Zeugen usw.) sorgen..sich also so verhalten wie im realen Leben.

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