• SunRun
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    geschrieben 1730893413153 , zuletzt editiert von SunRun

    Hallo zusammen,

    für eine Städtereise letzte Woche hatten wir ein Hotel mit Flex-Tarif gebucht: Stornierung am Anreisetag bis 18.00 Uhr kostenlos möglich.

    5 Tage vor Reiseantritt hat uns das Hotel eine Nachricht geschickt, dass wir zur Vereinfachung und Bequemlichkeit den Online-Check-In nutzen sollten - haben wir dann so gemacht.

    2 Tage vor Reiseantritt mussten wir gesundheitsbedingt stornieren.

    Eine kostenlose Stornierung wurde vom Hotel abgelehnt mit der Begründung, der Online-Check-In würde wie ein Check-In vor Ort zählen, auch wenn er schon Tage zuvor erfolgte. Der Flex-Tarif sei durch den Online-Check-In hinfällig und man fordert den regulären Preis für die Übernachtung.

    Wir haben uns die AGBs des Hotels durchgelesen. Darin wird die Online-Check-In-Option überhaupt (noch?) nicht erwähnt und die Stornierungsbedingungen sind wie üblich dargestellt.

    Ist das rechtlich tatsächlich so haltbar?

    Müsste man beim Online-Check-In nicht zumindest darauf hingewiesen werden?

    Somit macht ein Flex-Tarif gar keinen Sinn, außer man nutzt ausschließlich den Vor-Ort-Check-In. Wahrscheinlich wird dieser dann aber bald - wie bei den Airlines - kostenpflichtig sein...

  • Kastenwagen
    Dabei seit: 1593504408416
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    geschrieben 1730896822289

    Ich entwickel durchaus ein gewisses Verständnis für den Ansatz des Hotels . Wie ich einchecke ( ob online oder lokal) ist ja eigentlich egal.

    Eingecheckt ist eingecheckt. Ich selbst mache das frühestens 1 Tag vor einer geplanten Anreise. Es könnte ja was dazwischen kommen !

    Aber wie das rechtlich aussieht ? Und ja, ein Hinweis , dass der Flex-Tarif damit entfällt, wäre schon ganz hilfreich. Aber selbst dann wird es wieder Leute geben, die diesen Hinweis überlesen.

  • SunRun
    Dabei seit: 1708077860450
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    geschrieben 1731078503587

    Schade, dass es hier noch keine Erfahrungen zu diesem Sachverhalt zu geben scheint.

    Da wir ein ärztliches Attest erstellen haben lassen, reichen wir dieses zusammen mit der Rechnung bei der Reiserücktrittsversicherung ein und hoffen, dass das problemlos durchläuft. Hier gibt es ja bereits Urteile, die besagen, dass der faktische Reiseantritt zählt und nicht ein Online-Check-In im Vorfeld.

    Dennoch gibt uns das Verhalten der Hotel-Kette zu denken: für eine kurzfristige Storno-Option einen Aufpreis verlangen, die über einen Online-Check-In aber angeblich ausgehebelt wird (ohne darauf hinzuweisen).

  • Wülfi71
    Dabei seit: 1393891200000
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    geschrieben 1731150322846 , zuletzt editiert von Wülfi71

    Ich check grundsätzlich erst ein, wenn ich mir sicher sein kann, dass ich auch reisen kann. Fünf Tage vorher würde ich nie einchecken (es sei denn, die Storno Frist wäre schon abgelaufen, es gibt inzwischen ja auch schon "flexible Raten", die bis zu drei Monate storniert werden müssen). Ich wäre nie auf die Idee gekommen, nach dem Online Check-In bei einem Hotel noch eine Stornomöglichkeit zu haben, da bewege ich mich wohl eher im Kulanzbereich. Der Online Check-In bringt in der Regel ohnehin herzlich wenig, weil man meistens doch noch an die Rezeption für die Schlüsselkarte, etc. muss. Das wird wohl ein Fall für die Reiserücktrittsversicherung, kostet Dich dann "nur" die Selbstbeteiligung. Die Reiserücktrittsversicherung kann sich ja mit dem Hotel rumstreiten, wenn sie da rechtlich einen Ansatz sieht, was ich aber nicht glaube.

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1731163390428

    @wuelfi71 sagte:

    Der Online Check-In bringt in der Regel ohnehin herzlich wenig, weil man meistens doch noch an die Rezeption für die Schlüsselkarte, etc. muss.

    So ist es. Die "Vereinfachung und Bequemlichkeit" hält sich in Grenzen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • C.+S.
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    geschrieben 1731163997496

    Gibt Hotelgrupen (Hilton zB) da öffnet man das Zimmer per Smartphone-App.

    Probiert hab ich das noch nie, für mich sehe ich darin auch keinen Vorteil, da ich das Handy tatsächlich nicht immer bei mir habe, wenn ich kurz raus gehe.

    Ob dann in der App auch sämtliche Infos stehen, wann zB es Frühstück gibt oder wo der Pool ist, wer weiß....

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1731170744835 , zuletzt editiert von Kourion

    @C.+S.

    Das ist gut möglich. In einem Intercity Hotel gab es neulich Infos zu Einzelheiten im Hotel übers TV. Da musste man etwas rumklicken auf der Fernbedienung. Spannend. :smile: Praktischer fand ich die Mappe, aber was soll's. Dort gab's auch zwei Check-in Kioske neben der Rezeption.

    Was nun online Check-in in Hotels + Flexbuchung betrifft... mach ich gern, wenn ich mit der DB am Zielort angekommen bin. Aber dann kann ich eigentlich auch gleich im Hotel einchecken.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
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    geschrieben 1731176238206

    Ich nehme an, die erwähnten Urteile bezogen sich auf den Anspruch gegenüber der Rücktrittsversicherung.

    Was das Hotel betrifft bin ich ziemlich sicher man findet irgendwo den Hinweis, dass ein Check-In ganz gleich wie er erfolgt die Stornierungsmöglichkeit aufhebt. Zudem ist es auch vollkommen logisch, wie soll man differenzieren?

    Die Handhabe des Hotels rechtlich angreifen zu wollen halte ich für aussichtslos.

    Was die Rücktrittsversicherung angeht dürfte die Causa durchgehen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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