• bebece
    Dabei seit: 1093392000000
    Beiträge: 14
    geschrieben 1122902570000

    Hallo,

    wir haben für unseren Urlaub direkt in einem Hotel gebucht. Die Bestätigung erhielten wir bereits am 01.03. per Mail. Jetzt hab ich erfahren, das der Inhaber immer wieder sein Hotel überbucht und aus dem Fremdenverkehrsverband ausgeschlossen wurde.

    Können wir Aufgrund dessen die Buchung stornieren und uns um eine alternative Unterkunft bemühen?

    Vielen Dank für die Hilfe.

    bebece

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1122903068000

    Hallo,

    ich würde mir nochmals mit Hinweis auf die gewonnenen Erkenntnisse vom Hotel das gebuchte Zimmer bestätigen lassen.

    Gleichzeitig sollte man sich rechtliche Schritte vorbehalten, falls es trotz Bestätigung nicht klappt.

    Falls Ihr die ADACPlus-Mitliegschaft habt könnt Ihr dort kostenlos Rechtschutz gegen den Hotelier in Anspruch nehmen.

    Gruß

    Karl-Heinz

  • bebece
    Dabei seit: 1093392000000
    Beiträge: 14
    geschrieben 1122911553000

    Danke für die Tipps.

    Könnten wir nicht gleich stornieren, wir haben keine Anzahlung geleistet, und uns um eine andere Unterkunft kümmern? Müssen wir dann mit irgendwelchen Ansprüchen des Hotels rechnen?

    Ehrlich gesagt haben wir keine Lust mehr auf dieses Hotel. Nach nochmaliger Recherche habe ich noch mehr negative Punkte gefunden, angefangen von der Sauberkeit über Service und auch die Verpflegung.

    Viele Grüße

    Beate und Bert

  • melbelle
    Dabei seit: 1109203200000
    Beiträge: 1506
    geschrieben 1122912129000

    Ich glaube eher, dass es nicht mit der Überbucherei was zu tun hat, dass Ihr auf einmal "keinen Bock" mehr auf dieses Hotel habt, sondern die Fakten, die Ihr in Eurem 2. Posting angegeben hattet (Sauberkeit...etc...).

    Wenn der Hotelier seine Betten überbucht hat, dann wird er sich über freiwillige Abspringer doch sicher freuen...oder?

    Ein Schelm, wer Böses dabei denkt ... ;-)

    ;) melbelle
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1122914782000

    ich darf zum wiederholten Male darauf hinweisen, dass Internet-Informationen oder -Beurteilungen von Gästen rechtlich keine Grundlage für kostenloses Storno sind!!!

    Der Reiseveranstalter muss die versprochene Leistung erbringen und muss dazu auch Gelegenheit bekommen. Sprich, man muss erst einmal hinreisen, stellt man Mängel fest, kann man diese reklamieren.

    Eine Buchung ist mit Unterschrift im Reisebüro verbindlich geworden, egal, ob man etwas anbezahlt hat oder nicht.

    Gruß

    Peter

  • bebece
    Dabei seit: 1093392000000
    Beiträge: 14
    geschrieben 1122995067000

    @Peter

    Wir haben in keinem Reisebüro gebucht, sondern direkt im Hotel. Unterschrift leisteten wir auch keine.

    Bei etwaigen Mängeln würden wir vom Hotelinhaber bestimmt keinen Nachlaß gewährt bekommen. Selbst das Fremdenverkehrsbüro bestätigt uns die Verhaltensweisen des Inhabers.

    Viele Grüße

    Beate und Bert

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1122999511000

    Aha, direkt beim Hotel gebucht - da schaut die Sache so aus:

    Ist der Reservierungsauftrag zustande gekommen, also von beiden Seiten angenommen worden, gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Hotels. Auf diese kann er bestehen.

    Nun ist natürlich die Frage, um welches Land es sich handelt und ob der Hotelier dann auch tatsächlich die Stornogebühr in Deutschland eintreiben wird.

    Grundsätzlich gilt aber bei Direktbuchungen das Recht des Hotel-Landes. Deutsches Konsumentenrecht greift hier dann nicht.

    Gruß

    Peter

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