Hotel wird vom Veranstalter 25 Tage vor Abflug einfach umgebucht! Welches Recht habe ich?

  • alexpaust
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    geschrieben 1336316848000

    Hallo an alle Reiseexperten.

    Wir haben Anfang Januar für Pfingsten eine 10 tägige Reise in die Türkei gebucht.

    Mittlerweile (März) vollständig (2500,- EURO) bezahlt. Hotel mit einem riesigen Aquapark (Club Grand Side). Wir haben auch die Bestätigung und alles was dazu gehört vom Reisebüro erhalten.

    Am Samstag kommt ein Brief von Neckermann und ich dachte mich trifft der Schlag!

    Aufgrund eines Reservierungsfehlers ist die Unterbringung nicht mehr möglich...Ausweichhotel Alba Resort. Super, das Hotel ist zwar überwiegend TOP hat aber nur 2 Rutschen! Der Aquapark vom Grand Side war für uns der Grund soviel Geld dafür zu bezahlen und jetzt sowas.

    Meine Frage: Welches Recht haben wir? Was sollen wir tun?

    Ich bin so sauer das kann sich keiner vorstellen.

    Wer hat so etwas schon erlebt und wie ist das ausgegangen?

    Ach ja, gebucht im Januar, alles bezahlt im März, Brief kommt gestern und der Abflug ist am 30.05. also nicht mehr viel Zeit um zu streiten.

    Vielen Dank schonmal für Eure Antworten!

  • curiosus
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    geschrieben 1336318208000

    ...Du hast das Recht kostenlos zu stornieren. Alternativ suchst Du Dir eine Deinen Bedürfnissen entsprechende Anlage aus dem Angebot des Veranstalters und bittest um Umbuchung in diese.

    Weiteres zur vorzeitigen Umbuchungen kannst Du in diesem Thread nachlesen... ;)

  • alexpaust
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    geschrieben 1336318767000

    Ich will aber nicht stornieren!!!

    Wir, vor allem mein Sohn!) wollen in genau dieses Hotel für das wir soviel Geld ausgegeben haben!

  • curiosus
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    geschrieben 1336318972000

    ...dann suche Dir eine Alternative aus dem Angebot, wie oben bereits geschrieben... ;)

  • Sunshine997
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    geschrieben 1336326067000

    Wenn Dir der Veranstalter kein gleichwertiges Angebot machen kann, kannst Du kostenfrei stornieren (= Geld zurück) UND Ansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit geltend machen, denn Verträge sind einzuhalten.

    Allerdings kann man über den Begriff "gleichwertig" natürlich streiten ... und deshalb ist es auch sehr schwer, Erfolgsaussichten hierfür zu prognostizieren.

    Es tut mir sehr leid für Dich, dass es solche Probleme mit Deinem Traumurlaub gibt. Aber so etwas kommt leider ab und zu vor. Wenn Du Dich mit den Alternativen nicht anfreunden kannst, könnte es auch helfen, per anwaltichem Schreiben Druck auf den Veranstalter auszuüben. Wer am lautesten tobt, dem wird oft am schnellsten geholfen und es werden manchmal Dinge (doch) möglich, die zuerst unmöglich schienen. Eine Garantie dafür kann Dir aber niemand geben und es besteht natürlich auch das Risiko, hierbei Zusatzkosten zu erzeugen, auf denen Du dann sitzen bleibst.

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • vonschmeling
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    geschrieben 1336337613000

    @alexpaust

    Im Blick auf eure individuelle Urlaubserwartung sind zwei Rutschen schlicht kein "gleichwertiges Angebot" für die Buchung eines Hotels mit Aqua Park; teile dies dem Veranstalter unmissverständlich mit. Suche dir Hotels mit Aqua Park aus und schlage sie als Alternative vor. Hin und wieder machen sich die RV bei den Alternativangeboten keine Gedanken darüber, welche gebuchten Leistungsteile dem Urlauber besonders wichtig sind und es wäre gut möglich, dass NEC glaubt, mit dem Alba ein sehr attraktives Gebot abgegeben zu haben.

    Zunächst würde ich nicht mit eventuellen rechtlichen Schritten drohen oder einen Anwalt einschalten, gut möglich, dass es sich wie vorher beschrieben verhält und sich eine Lösung einvernehmlich herbeiführen lässt.

    Die Alternative - Stornierung und ggf. Klage wg. unnütz aufgewendeter Urlaubszeit - sollte die ultima ratio sein. Wie schon @sunshine andeutete, ist der Ausgang schwer vorherzusagen, die Einigung ist zudem langwierig und, sofern man keine RSV hat bzw. diese die Kosten einer streitigen Auseinandersetzung nicht übernimmt, auch kostspielig.

    Zumeist wird ein "Reservierungsfehler" beschönigend für eine Überbuchung angegeben. Ich hab jetzt nicht nachgesehen, aber falls curi den Thread zu "Überbuchung - Rechte" verlinkt hat, kannst du darin schon einigen Aufschluss finden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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