Ich habe mich zu diesem Thema schon so oft geäussert, das ich eigentlich dazu nichts mehr sagen wollte. Aber sei`s drum.
Der Reisevertrag wurde vom RV gebrochen, denn das gebuchte Hotel wurde nicht zur Verfügung gestellt. Ich habe immer gesagt, wenn man das dem Reisenden vor Ort erst mitteilt bedeutet das ein "Minenfeld", in dem man schnell Schaden nehmen kann, weil ein Fehler schnell passiert.
Bricht der RV den Vertrag, weil er das gebuchte Hotel nicht liefern kann und informiert den Kunden vor Abreise kann der RV vom Reisenden gekündigt werden, und wenn er den RV auf Schadensersatz verklagt, erhält er zusätzlich noch ca. 50% des Reisepreises.
Ist er aber vor Ort gibt es drei Möglichkeiten:
1.) auf Unterbringung bestehen oder altenativ sofort Rückflug verlangen und Schadensersatz ankündigen.
2.) die Alternative nur unter Vorbehalt zu akzeptieren, aber die nicht erfolgte Information über den Hotelwechsel juristisch einzufordern und Unterschiede in der Qualität zu dokumentieren und später ebenfalls geltend machen
3.) den gebrochenen Reisevertrag durch den RV ( wie 1.) zu kündigen, aber anzubieten, im Rahmen der Schadensminderungspflicht die Alternative vorest zu akzeptieren, und eine Aufrechnung nach der Rückkehr gegfl. juristisch einzuklagen.
( Ich habe in einem anderen thread mal dazu eine Musterrechnung aufgemacht, der im übrigen niemand widersprochen hat ).
Wer aber nichts sagt, ins andere Hotel geht, hat ein neues Angebot des RV akzeptiert und kann später gar nichts mehr machen.
Gruss Gabriela