Hallo Michaela,
so wie das hier geschildert wird - und da die Buchungsstelle ja nur als Vermittler auftrat und die Zahlung direkt an das Hotel erfolgte - ist die nicht erbrachte Leistung wegen des offensichtlichen Fehlers der Hotelleitung zu erstatten. Wobei natürlich die Frage im Raum steht, inwieweit ein Wasserbett einfach abgelehnt werden durfte. Die Ausstattung des Zimmers mit einem "normalen" Bett lag als Zusicherung wahrscheinlich ja nicht vor. Oder darf man das erwarten?
Wie auch immer: Wegen der "Überbuchung" habt ihr die Leistung nicht in Anspruch genommen. Man hätte dem Hotel durchaus zumuten können, sich vor der Anreise mit Euch in Verbindung zu setzen. Das hätte zumindest die Anfahrt erspart.
Persönlich wäre ich nicht unverrichteter Dinge zurückgefahren, sondern hätte mir ein geeignetes Hotel im Umkreis gesucht. Auch hätte das Hotel eine Umbuchung auf ein anderes Haus (evtl. Mehrkosten zu deren Lasten) direkt vornehmen können und dies intern mit dem anderen Hotel verrechnen müssen.
Da die mehrfachen schriftlichen Rückzahlungs-Aufforderungen keine Wirkung zeigen, hilft nur:
Schriftlich Letzte Zahlungsfrist setzen ( z.B. 7 Tage nach Zugang des Schreibens per Telefax oder Brief/Einschreiben/Rückschein) unter Hinweis auf sofortigen Erlaß eines Mahnbescheids beim zuständigen Amtsgericht nach erfolgloser Verstreichung der Frist.
Ein Mahnbescheid ist eine relativ günstige Möglichkeit, zunächst ohne Anwalt seiner Forderung Nachdruck zu verleihen. Allerdings macht es wenig Sinn,
wenn das Unternehmen arge, wie Du schreibst "finanztechnische Schwierigkeiten" hat. Dann könnte die zusätzliche Ausgabe in den Sand
gesetzt werden. Wenn Widerspruch von dort gegen den Mahnbescheid
eingelegt würde, müßtest Du allerdings klagen. Weitere Kosten.
Die Gebühren und Details zum Mahnbescheid online hier.
Falls es Dir das wert ist oder Du eine Rechtsberatung brauchst, kannst Du die Angelegenheit auch einem Anwalt bzw. Fachanwalt für Reiserecht zur Prüfung übergeben. Idealerweise dann mit einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung.
Gruß privacy