• hajo37431
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    geschrieben 1308156237000

    Im Nov. 2011 für 50 Personen eine Gruppenreise an die Nordsee gebucht. Termin 17. bis 19.06.2011. Heute Mitteilung erhalten, wg. Überbuchung müssen 14 Personen in einem anderem Hotel übernachten. Die Gruppe wird hierdurch auseinander gerissen. Welche Rechte bestehen, Preisminderung oder ähnliches?

    Danke

  • fernweh1957
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    geschrieben 1308212055000

    Das wirst du schon in dem von dir abgesegnetem Vertrag nachlesen müssen. Wenn Du eine Gruppenbuchung für 50 Personen tätigst, wird dir dieser ja auf jeden Fall übersandt worden sein. Dies kann sich von Einzelbuchungen unterscheiden.

    LG

    Andrea

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  • hajo37431
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    geschrieben 1308217647000

    Von Umbuchung steht nichts im Vertrag, es wurde explicid dies Hotel über den Veranstalter gebucht. Die Umbuchung kommt vom Hotelier! Wie sollte man bei Ankunft mit dem Hotelier verhandeln?

  • fernweh1957
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    geschrieben 1308218961000

    Aber irgendwas muss doch auch im Vertrag des Veranstalters zum Thema "Nichterfüllung" stehen. Ich habe als Eventmanagerin sehr viele Gruppenreisen organisiert und da wurden im Vertrag immer alle Arten von Storno/Umbuchung usw. mit den entsprechenden Klauseln aufgeführt.

    LG

    Andrea

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  • hajo37431
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    geschrieben 1308221560000

    In der AGB steht: Mängel sind dem Veranstalter unverzüglich zu melden. Dies ist nach Erhalt der Umbuchungsmitteilung erfolgt. (Gestern) Hinweis von ihm: Eingung bitte mit Hotel. Was für Möglichkeiten habe ich?

  • gastwirt
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    gesperrt
    geschrieben 1308223682000

    Eindeutig den VA in die Pflicht nehmen, wenn der Vertrag mit ihm geschlossen ist!

  • fernweh1957
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    geschrieben 1308247695000

    Genau, wie Marcel schon schreibt, der Veranstalter ist verantwortlich und kann nicht an das Hotel verweisen - du hast den Vertrag mit ihm geschlossen und  nicht mit dem Hotelier.

    LG

    Andrea

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