• 1982Nicole
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    geschrieben 1511737032949 , zuletzt editiert von 1982Nicole

    Hallo zusammen,

    es geht um eine Reisepreisminderung und ich bräuchte mal eine Ersteinschätzung.

    Wir haben für zwei Wochen das IC Green Palace in Kundu gebucht. Bereits während des Transfers gab es Unklarheiten wegen unseres Hotels. Der Fahrer wollte uns ins Royal Holiday Palace bringen, da dies auch so in seinen Unterlagen vermerkt war. Wir waren darüber sehr verwundert und sagten ihm, dass wir das IC Green Palace gebucht haben und er uns bitte auch dort hinfahren. Im IC Green Palace sagte man uns, dass keine Reservierung für uns dort vorliegt und das sie dem Reiseveranstalter mitgeteilt hatten, dass sie uns kein Zimmer für den gewünschten Zeitraum anbieten können. Da das IC Green Palace ab 18.11. geschlossen hat, wir aber ein Zimmer bis zum 22.11. benötigen, hat uns der Reiseveranstalter - ohne uns vorab zu informieren - in das Royal Holiday Palace umgebucht.

    Mit der Reiseleitung hatten wir dann vor Ort gesprochen und auch alles als Notiz festhalten lassen (haben vor Ort nichts unterschrieben). Einen Umzug in ein anderes Hotel haben wir abgelehnt. Sie wollte den Vorfall klären, hat sich bis zur Abreise nicht mehr bei uns gemeldet, obwohl wir unsere Mobilnummer hinterlassen hatten und das vereinbart war.

    Die Hotels sind fast gleichwertig und liegen auch fast nebeneinander. Das Ersatzhotel gefiel uns optisch leider nicht, war zudem sehr laut durch die abendliche Animation. Man hat die Musik bis in den vierten Stock gehört. Außerdem gab es in dem ursprünglich gebuchten Hotel ein spezielles Café (ähnlich Starbucks), so etwas gab es in dem Ersatzhotel nicht.

    Die Reise wurde mit Condor angeboten - dies war auch ein wichtiges Entscheidungskriterium, da wir mit einer deutschen Airline fliegen wollten. Wir wurden dann aber auf SunExpress umgebucht (und darüber vorab auch informiert), da Condor die Strecke im Winter nicht fliegt. Kann ich dafür auch eine Minderung fordern?

    Ich habe vollsten Verständnis dafür, dass das Hotel früher in die Winterpause geht, nur hätte man uns im Vorfeld einfach in Kenntnis setzen müssen. Zumal Öger Tours ja scheinbar auch davon wusste. Wir hätten gerne selbst nach einem Alternativhotel gesucht oder unsere Reise ins nächste Jahr verschoben. Diese Option hatten wir nun ja leider gar nicht.

    Weiterhin habe ich das hier gefunden:

    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-xzr111-16-urlaub-hotel-hygienemaengel-entschaedigung-minderung/

    Der Reisende, dem vertraglich ein bestimmtes Hotel versprochen werde, zahle schließlich einen Teil des Preises auch dafür, dass er das Hotel selbst aussuchen könne und dies gerade nicht dem Reiseveranstalter überlasse.“

    Welche Reisepreisminderung können wir verlangen? Wir sind übrigens mit Kleinkind gereist, falls das eine Rolle spielt.

    Vielen Dank vorab und liebe Grüße

    Nicole

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1511774546997

    Die Reise wurde mit Direktflug gebucht, nicht mit Condor Flug - insofern entfalten sich aus der Änderung keine Ansprüche.

    Betreffend den Hotelwechsel:

    Ganz klar ein Fehler von Öger euch nicht zu informieren. Nun war die Alternative lt. deinen eigenen Aussagen jedoch "fast gleichwertig", ein fehlendes Café bzw. "optisch nicht gefallen" sind sogenannte Unannehmlichkeiten, die nicht geeignet sind für das Verlangen einer Reisepreisminderung.

    Zwar ist der Veranstalter seiner Informationspflicht nicht nachgekommen, allerdings sehe ich auch hierin keine Grundlage für eine Kompensation.

    Ganz richtig ist, dass der Reisende ein berechtigtes Interesse daran hat, seine Unterkunft selbst zu bestimmen - dahingehend hättet ihr jedoch vor Ort bereits insistieren und vom Reiseleiter Angebote fordern müssen. Im Nachhinein führt auch das nicht zu einem Anspruch auf Erstattung.

    Sofern also in der Ersatzunterkunft keine nennenswerten Mängel vorlagen werdet ihr in der Sache wohl vergeblich vorsprechen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • 1982Nicole
    Dabei seit: 1415577600000
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    geschrieben 1511778625909 , zuletzt editiert von 1982Nicole

    Vielen Dank für deine Antwort.

    Wir haben ja mit der Reiseleitung vor Ort gesprochen und ihr gesagt, dass wir eben eigentlich gerne ins IC Green Palace wollten und uns das ja auch bestätigt wurde. Hatten auch angekündigt, dass wir uns offiziell bei Öger beschweren werden und dies wurde so vermerkt. Sie hat gefragt, ob sie für uns nach Alternativen suchen soll. Wir haben verneint, da wir gerne unseren Urlaub genießen wollten und nicht noch Zeit damit verschwenden wollten, nach Alternativen zu suchen bzw. umzuziehen. Hätten wir vorher gewusst, dass wir nicht in unserem Wunschhotel unterkommen können, hätten wir die Reise evtl. auch storniert oder verschoben. Das Hotel war fast vergleichbar, ja... allerdings war es nicht exakt das, was wir uns ausgesucht hatten und zudem war die Animation so laut, dass wir sie täglich bis Mitternacht im vierten Stockwerk gehört haben. So hatten wir uns den Urlaub einfach nicht vorgestellt. Aus diesem Grund hatten wir uns eben ein ruhiges Hotel ausgesucht.

    Ich habe gelesen, dass man auch schon eine Minderung fordern kann (bis zu 15%), wenn der Reiseveranstalter gegen die Informationspflicht verstoßen hat, was bei uns ja ganz klar der Fall war. Hat jemand Erfahrung damit?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1511787945218

    Das ist richtig. Falls der Veranstalter den Vorwurf der Verletzung der Informationspflicht nicht entkräften kann ist eine Minderung von 15% des Reisepreises zu verlangen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • 1982Nicole
    Dabei seit: 1415577600000
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    geschrieben 1511788893676

    Herzlichen Dank! Wir probieren mal unser Glück!

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