• LuziFair
    Dabei seit: 1101340800000
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    geschrieben 1127568364000

    Wir waren jetzt erst in der Dominikanischen Republik und hatten das Costa Coral by Hilton gebucht und waren entsetzt, als wir da waren. Wir haben eine Mängelliste von 2 Seiten gehabt und gleich am nächsten Tag sind wir zum Reiseleiter (Mitarbeiter) und haben diese Liste präsentiert und da er auf diese Mängel keine Abhilfe schaffen konnte, wollten wir das Hotel wechseln.

    Soweit war das auch kein Thema.

    Das gebuchte Hotel ist bei alltours mit 4 Sternen angeben und das Hotel, in das wir gewechselt haben (das Canoa Coral by Hilton in Bayahibe) ist auch mit 4 Sternen, also mit gleicher Kategorie angegeben.

    Jetzt wollte der Mitarbeiter von jedem 100 EUR Aufpreis, wenn wir in das andere Hotel wollten. Da das teurer laut Katalog sei.

    Um aus dem anderen rauszukommen, haben wir diese 200 EUR dann bezahlt.

    Ich hatte meine Zweifel, ob das Rechtens sei, habe die auch angebracht, aber er meinte, entweder wir bezahlen das oder wir können nicht wechseln.

    Ich habe eine Quittung dafür bekommen.

    Bevor ich den Reiseveranstalter jetzt anschreibe, wollte ich mal nachfragen, ob jemand weiß, ob das ok ist, oder ob wir das Hotel so hätten bekommen müssen.

    Vielleicht kann mir jemand helfen.

    Danke schon mal,

    Luzi

    Alles wird gut!
  • chinola
    Dabei seit: 1127520000000
    Beiträge: 15
    geschrieben 1127579067000

    @Luzifair

    Leider habt Ihr nicht viel Handhabe in diesem Fall, denn mit Bezahlung des Aufpreises und Hotelumzug habt Ihr die Bedingungen akzeptiert.

    Es hängt vom Goodwill des Reiseveranstalters ab, ob der Aufpreis kassiert oder erlassen wird, er ist aber keineswegs verpflichtet, Euch ein teureres Hotel ohne Aufpreis anzubieten auf Grund der Mängel.

  • mosaik
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    geschrieben 1127580070000

    Nein, man muss den Mehrpreis nicht hinnehmen!

    Ist eine Urlaubsleistung mit nicht behebbaren und oder schwerwiegenden Mängel behaftet, so dass ein Reiseabbruch ansteht, ist der Veranstalter verpflichtet, eine gleichwertige Unterbringung anzubieten. Kann er dies nicht, muss eine eine höherwertige Unterkunft ohne Aufpreis anbieten.

    Demach sind die E 200.-- als Forderung binnen einem Monat beim Reiseveranstalter einzubringen unter Hinweis auf § 651 c, wo das geregelt ist.

    Gruß

    Peter

  • LuziFair
    Dabei seit: 1101340800000
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    geschrieben 1127586365000

    Danke , das hört sich schon mal ganz gut an. So ähnlich habe ich es auch gehofft.

    Ich werde das Schreiben jetzt am WE noch fertig machen und hinschicken. Mal sehen, was die mir dann antworten. Zur Not hätte ich ja meine Rechtsschutzversicherung. Will aber erst mal so versuchen,es zu klären.

    Alles wird gut!
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