• guest
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    geschrieben 1083318013000

    Hallo, vielleicht kann mir jemand aus der Runde weiterhelfen??

    Mein Rückflug von Mallorca sollte um 20.20Uhr stattfinden. Um 20.00Uhr wurden wir das erste Mal über eine Verspätung informiert. Um 23.30Uhr bekamen wir die Info, daß der Flug wegen techn. Probleme gestichen wird und ein Rückflug erst am folgenden Tag um 8.50Uhr mit der nächsten planmäßigen Maschine stattfinden wird.

    Der Gipfel: Meine letzte Mahlzeit war das Frühstück am Flugtag, Abendessen war ja im Flieger zu erwarten. Nach einer Übernachtung im Behelfshotel (wurden ohne Verpflegung um 23.50Uhr dorthin und um 8.00Uhr zum Flughafen zurück gekarrt) gabs das erste Mal nach 24 Std. wieder die Möglichkeit etwas in den Magen zu bekommen.

    Ist diese Art der Kundenbehandlung (12 Std. Verzögerung ohne Verpflegung) legal ???

  • mosaik
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    geschrieben 1083343598000

    Der Transportführer (=Fluggesellschaft) hat entsprechend der Dauer der Verspätung für angemessene Verpflegung (und Unterkunft) zu sorgen.

    Allerdings unter Bedachtnahme auf der örtlichen Möglichkeiten der Verpflegung (schließt das Restaurant im Flughafen um 20 Uhr muss die Fluglinie nicht Essen von irgendwoher bringen).

    mfg

    Peter

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1083343598000

    Der Transportführer (=Fluggesellschaft) hat entsprechend der Dauer der Verspätung für angemessene Verpflegung (und Unterkunft) zu sorgen.

    Allerdings unter Bedachtnahme auf der örtlichen Möglichkeiten der Verpflegung (schließt das Restaurant im Flughafen um 20 Uhr muss die Fluglinie nicht Essen von irgendwoher bringen).

    mfg

    Peter

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