• Rocky1965
    Dabei seit: 1097280000000
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    geschrieben 1173033466000

    Stellt eine Frau ihre Handtasche mit 1500 Euro Bargeld in einem vollen Restaurant in Barcelona zwischen die Füße, so kann sie von ihrer Reisegepäckversicherung keinen Ersatz verlangen, wenn das gute Stück gestohlen wird. Dies selbst dann, wenn sie den Taschenhenkel mit einem Schuh "gesichert" hatte. Das Amtsgericht München hielt ihr Verhalten für grob fahrlässig - zumal sie sich in einer "südländischen Großstadt" aufhielt (Az: 231 C 27511/06).

  • arminia
    Dabei seit: 1165363200000
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    geschrieben 1173033663000

    dem würde ich zustimmen.

    Erst wenn die letzte Ölplattform versenkt, die letzte Tankstelle geschlossen ist, werdet Ihr merken, daß man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.
  • carstenW.
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    geschrieben 1173042884000

    finde ich auch. Eine größere Menge Bargeld, und das war es nun mal, ht man meines Erachtens immer direkt am Körper bei sich zu tragen.

    LG

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1173045163000

    Eine größere Menge Bargeld hat meines Erachtens nichts in der Handtasche zu suchen. Dazu gibt es einen Safe im Hotel.

    Wer meint er muß das Geld mit sich rum tragen ist selber schuld.

    Gruß

    holzwurm

  • Sina1
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    gesperrt
    geschrieben 1173049611000

    Ich frage mich, warum man im Zeitalter von bunten Plastikkärtchen überhaupt so viel Geld mit sich rumschleppen muß :shock1:.

    Ok, in meinen Reiseleiterjahren bin ich auch immer zwangsläufig mit meiner Ausflugskasse unterwegs gewesen - am "Hauptkampftag" nach Ankunft der Gäste waren da manchmal fünfstellige US $ - Beträge drin :shock: (und das in Venezuela :shock:). Nicht selten bin ich in den Hotels auf dem "stillen Örtchen" verschwunden, um das Geld irgendwie am Körper (notfalls im BH ;)) verschwinden zu lassen. Jeden Abend wurde die Ausflugskasse (abgesehen von einem kleinen Wechselgeldbestand) im Safe deponiert, der Schlüssel raffiniert versteckt und ich war froh, wenn ich es am wöchentlichen Tag der Abrechnung in die Obhut meines Arbeitgebers und aus meiner Verantwortung bringen konnte.

    Selbst wenn ich so bröselig gewesen wäre, meine Tasche samt Ausflugskasse dermaßen fahrlässig zu behandeln, wie es die Dame in diesem Fall getan hat - niemals wäre ich auf die Idee gekommen, deshalb die Gerichte zu bemühen. Sowas verbucht man aufs Konto "Lebenserfahrung" und fertig.

  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
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    geschrieben 1173108896000

    oder Travelercheques. Da sieht man wieder dann die Sicherheit hingegen.

    LG

  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1173114053000

    Vielleicht hat Ihr Dealer auf Bargeld bestanden ;) :D

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