"Nur € 99.-- von X nach Y!" und irgendwo klein oder gar nicht "zzgl. €... Flughafentaxen, € ... Steuern, € ... das und jenes" und erst gar nicht wird von den Kosten pro Gepäckstück oder der zwingenden Kreditkartengebühr oder der zwingenden Ticket-Service-Gebühr gesprochen.
Eigentlich galt schon bisher auch in Deutschland: alle Bestandteile eines Preises, die ein Konsument zwingend bezahlen muss, müssen im Endpreis der Werbung inkludiert sein.
Na ja, das haben in den letzten Jahren vor allem (ausländische) Billigfluglinien nicht so recht ernst genommen. Jetzt aber will der BGH dieser Sache echt an den Kragen gehen.
Wobei er gerade dabei ist, die Sache aber wieder ins andere Extrem gehen zu lassen: die Fluglinien sollen gezwungen werden, also nur mehr den echten Endpreis (verständlich) in der Werbung verwenden zu dürfen und - nicht ganz verständlich - im selben Inserat oder Werbeunterlage alle in diesem Endpreis inbegriffenen Steuern, Abgaben, Gebühren usw. wieder einzeln aufzugliedern... Da werden dann Inserate für Flüge elendslang und unübersichtlich werden. Gegen diesen Punkt gibt es aber noch Widerstand.
Mal sehen, was dabei rauskommen wird.