• nanalermer
    Dabei seit: 1404086400000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1410649613000

    Was ist zu unternehmen, wenn der Reiseveranstalter Insolvenzantrag stellt?

    Wir haben am 24.04.2014 bei Touropa eine Reise im oertlichen Reisebuero gebucht, ohne allerdings einen Sicherungsschen zu erhalten. Die Anzahlung erfolgte durch Abbuchung von der Kreditkarte. Das wars dann. Am 12.08.2014 stellte Touropa Insolvenzantrag, dieser wurde auch angenommen, das Insolvenzverfahre laeuft. Unser Reisebuero teilte mir mit, Touropa sei wohl bei R+V versichert,  den Sicherungschein gaebe es immer erst mit den Reiseunterlagen - toll, die haben wir ja nie erhalten.

    Weiss jemand, was jetzt zu tun ist? Ich moechte nicht wirklich auf die Anzahlung von 800€ verzichten. Kann/Muss ich was unternehmen oder eher das Reisebuero?

    Kann mir jemand, der schon mal ein aehnlches Problem hatte, helfen.

    Wuerde mich freuen, danke schon mal

    Nana

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1410652019000

    Ohne Sicherungsschein ist generell keine Zahlung zu leisten. Dein Fehler . Sorry!

    Er ist obligatorischer Bestandteil eines Reisevertrages, da gibt´s auch kein Vertun.

    Sollte Touropa tatsächlich Kundengelder über R&V versichert haben ist alles gut.

    Allein bezweifle ich das ... :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • kiotari
    Dabei seit: 1117670400000
    Beiträge: 1960
    geschrieben 1410656484000

    "Am 12.08.2014 stellte Touropa Insolvenzantrag, dieser wurde auch angenommen, das Insolvenzverfahre laeuft."

    Stimmt nicht .Erst am 03.09. bestätigte das Gericht den Eingang des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahren .Bis heute ist das Verfahren noch nicht eröffnet .

    LG

    Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann
  • Armin
    Dabei seit: 1093132800000
    Beiträge: 2013
    geschrieben 1410714765000

    @nanalermer

    ..ich würde dennoch unter Zuhilfenahme eures "örtlichen Reisebüros" mit der R+V Versicherung diesbezüglich Kontakt aufnehmen. Von einen Reisebüro würde ich da eine gewisse Hilfestellung außer der Aussage daß die Kundengelder "wohl" über R+V abgesichert sind, erwarten! Ich mußte in meinem ähnlich gelagerten Fall (GTI Insolvenz, allerdings online gebucht) die Erfahrung machen daß Versicherungen (in meinem Fall Hanse Merkur) oft besser sind als ihr Ruf. Für die Erstattung meiner Anzahlung (in meinem Fall "nur" 110€) konnte ich eine wichtige Unterlage, nämlich die Buchungsbestätigung NICHT mehr beibringen weil ich diese wohl verschlampt hatte. Darauf wies ich auch in meinem Begleitschreiben hin. Dennoch wurde reguliert und das auch noch recht zeitnah! 800€ sind kein Pappenstiel da würde ich aber doch an deiner Stelle sehr aktiv werden!

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1410717333000

    @nanalermer

    Ähnliche Probleme - auch bezügl. des Sicherungsscheins - teilen andere Betroffene ab der Seite 3 im Touropa-Thread   mit - letzter Beitrag vom 28.8.14

    Vllt. schaust du dort mal rein.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1410725167000

    Fast nicht zu glauben, dass ein stationäres Reisebüro nicht auf einem Sicherungsschein bestanden haben soll ... ich würde dem Rat von Armin folgen und dort zunächst einmal um Hilfe bitten.

    Möglicherweise ist der Sicherungsschein nicht unbedingt gleich augenfällig in den Reiseunterlagen?

    Ich jedenfalls möchte mir nicht vorstellen, dass ein Reisebüro bei in maßgeblichen Teilen unvollständigen Unterlagen wissentlich zur Anzahlung auffordern lässt ...

    :shock1:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • burton_
    Dabei seit: 1321747200000
    Beiträge: 1366
    geschrieben 1410725683000

    Wenn dem so wäre, könnte man durchaus mal über einen Anspruch gegen das Reisebüro nachdenken...

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1410728892000

    Die Weiterleitung von Zahlungen des Reisenden ohne gültigen Sicherungsschein können in der Tat zu Gewährleistungsansprüchen an das Reisebüro führen.

    Ich möchte hier aber nicht zuviel spekulieren ... ratsamer ist sicherlich ein Vorgehen step by step ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Armin
    Dabei seit: 1093132800000
    Beiträge: 2013
    geschrieben 1410734427000

    ..oft verbirgt sich der Sicherungs"schein" manchmal als Eindruck recht klein in den Unterlagen der Reiseanmeldung, die durchaus schon mal aus 10(!) Seiten bestehen kann irgendwo zwischen Bestätigung und AGB..bei Originalunterlagen kann das auch schon durchaus mal auf der Rückseite eines Schreibens sein. Aus meiner Erfahrung weiß ich daß Touropa lange Zeit in den allermeisten Reisebüros vertrieben wurde, ich kann mir kaum vorstellen daß dieses ohne Insolvenzversicherung möglich gewesen wäre. Zusammen mit dem Reisebüro läßt sich ja ermitteln wohin ich mich bei R+V wenden muß, diese sichern ja wohl auch die Reisen anderer RV´s ab. Ich kann mir kaum vorstellen daß das RB schon im eigenen Interesse hier gar nicht behilflich ist.

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