Hallo!
eine Frage an Euch.
Bei einem Schadensfall in der Reiserücktrittskostenversicherung, ist das Reisebüro dem Versicherer auskunftspflichtig, z.B. über weitere Reisebuchungen zu einem späteren Reisezeitraum?
Wenn eine spätere Reise gebucht oder eine Option storniert wurde, wäre das für den Versicherer, im Rahmen der Schadensbearbeitung, überhaupt relevant?
Danke für Eure Antworten!
LG Helga