• Corinnas1981
    Dabei seit: 1200873600000
    Beiträge: 77
    geschrieben 1278711752000

    Wir haben vor einem halben Jahr ein Zimmer in einer Pension gebucht

    und haben die Zimmerrevierung per email bestätigt bekommen.

    Jetzt wollten wir morgen dort übernachten und haben vorab noch mal angerufen

    .

    und uns wurde mitgeteilt, dass das Zimmer an jemand anderen vergeben wurde.

    Ist das rechtens?

    Wir haben die Zimmerreservierung nur als email, aber kann man sie als Beweismittel verwenden?

    Welche Rechte habe ich da? Kann ich Schadensersatz verlangen?

    Muss der Pensions-Inhaber den höheren Preis einer anderen Pension bezahlen?

    Bitte um Hilfe..

    Gruß Corinna

  • soosi
    Dabei seit: 1183852800000
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    Zielexperte/in für: Dominikanische Republik
    geschrieben 1278712212000

    ....ich würde mir einfach die Bestätigung ausdrucken  und dort vorlegen u.schauen was die Herrschaften dazu sagen ;)

    Vaya con Dios y quiêreme como soy
  • Giselle123
    Dabei seit: 1109289600000
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    geschrieben 1278715175000

    Hallo Corinna,

     

    Urteil lt. Landgericht Frankfurt:

     

    Eine schriftliche Reservierungsbestätigung, die aufgrund einer Zimmeranfrage durch ein Hotel ausgestellt wird, ist für beide Seiten verbindlich. Es liegt nicht eine nur unverbindliche Reservierung vor, sondern es ist ein Beherbergungsvertrag entstanden. 

    _________________

     

    Haben die denn nur ein Zimmer, das in Frage kommt???? Da kann man sich doch sicher einigen.

    Wer meint, sich im Urlaub wie zu Hause fühlen zu müssen, der sollte lieber gleich zu Hause bleiben.
  • ericmu
    Dabei seit: 1186012800000
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    geschrieben 1278719067000

    überflüssiges Zitat lt.Forenregeln entfernt

    Hallo,

    das sehe ich auch so, also ein Vertrag, da ist sicher was schief gelaufen,

    da das Zimmer nicht doppelt vergeben kann, sollte man eine tragbare Lösung

    für beide finden.

    Möglicherweise wurde die Reservierung nicht eingetragen !

    Auch kommt es manchmal vor, das ' überbucht ' wird.

    Ein aufwendiger Rechtstreit hilft da auch wenig.

    Versucht es zu klären !

  • bernardo2001
    Dabei seit: 1190419200000
    Beiträge: 248
    geschrieben 1278758815000

    Hallo,

    Du hast bei einer verbindlichen Reservierung Deine vertraglichen Pflichten zu erfuellen, und genauso hat der Vermieter, da er Dir Deine Reservierung bestaetigt hat, seine vertraglichen Pflichten zu erfuellen.

    Sollten Dir Mehrkosten fuer eine angemessene Ersatzunterkunft entstehen, hat er diese zu tragen.

    Sehr sehr aergerlich fuer Dich......... Ich drueck Dir die Daumen, dass es dennoch ein schoener Urlaub wird.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • Schumi59
    Dabei seit: 1197417600000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1279815273000

    Da keine Pauschalreise gebucht wurde, sondern lediglich ein Zimmer, sind Schadenersatzansprüche von vornherein ausgeschlossen.

    Die Reservierung eines Hotel-/Pensions-Zimmers unterliegt in Deutschland dem Mietrecht nach dem BGB. Da eine Miete lt. BGB im voraus fällig ist, ist nur eine Bestätigung wirksam, wenn Zahlung VORAB erfolgt ist oder eine Kreditkarten-Garantie gegeben wurde. 

  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
    Beiträge: 5690
    geschrieben 1279819000000

    Eigenartig. Der oben verlinkte Beitrag, zu einem Urteil vom Landgericht Frankfurt, sagt da aber etwas anderes. :frowning:

  • Lugansk
    Dabei seit: 1247184000000
    Beiträge: 685
    geschrieben 1279828470000

    @Schumi59 sagte:

    Da keine Pauschalreise gebucht wurde, sondern lediglich ein Zimmer, sind Schadenersatzansprüche von vornherein ausgeschlossen.

    Die Reservierung eines Hotel-/Pensions-Zimmers unterliegt in Deutschland dem Mietrecht nach dem BGB. Da eine Miete lt. BGB im voraus fällig ist, ist nur eine Bestätigung wirksam, wenn Zahlung VORAB erfolgt ist oder eine Kreditkarten-Garantie gegeben wurde. 

    Hallo!

     

    Unsinn!

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