• minimaus2301
    Dabei seit: 1150416000000
    Beiträge: 11
    geschrieben 1253569849000

    Hallo!

    Habe bei Condor Flüge von Wien nach Cancun und retour gebucht.

    Logischerweise geht der Flug von Wien mit Lufthansa nach Frankfurt und von dort mit Condor nach Cancun.

    So, ist das jetzt ein Ticket oder 2, ich frage hier wegen der Garantie dass ich bei einer Verspätung des Zubringers kostenlos auf die nächste Maschine nach Cancun umgebucht werde.

    Auf meiner Bestätigung von Condor steht: Wenn sie eine Zubringerflug mit einer unserer Partnerfluggesellschaften gebucht haben, wurde für diesen ein elektronisches Ticket erstellt.

    Danke Brigitte

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
    Beiträge: 1935
    geschrieben 1253612684000

    "Eine" Buchung muss nicht zwangsläufig auch "ein" durchgehendes Ticket sein. Frag doch Deine Buchungsstelle, die können Dir das 100%ig richtig auf genau Deine Kombination hin beantworten.

    Viele Grüße.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • panguitch
    Dabei seit: 1163980800000
    Beiträge: 3784
    geschrieben 1253700300000

    Bei einem elektronischen Ticket brauchst du nur deinen Personalaus oder Pass beim Einchecken. Vermutl. hast du auch eine Buchungsnummer im Email stehen. Damit kann man auch online einchecken.

    Schöne Reise!
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1254236184000

    Die Frage von Brigitte ist aber eine andere...

    Sind beide Flugcoupons, so heißen die einzelnen Flugtickets, in einem "Ticket" zusammen, dann haftet die Fluglinie von B nach C auch bei einer verspäteten Ankunft von A nach B für den Weitertransport.

    Sind es aber einzelne Flugcoupons, was heute ja schon fast die Regel ist, könnte sich die Anschlussfluglinie auf den Standpunkt stellen, die Flüge seien getrennt gebucht worden und sie sei für den Weitertransport nicht zuständig.

    "Könnte" deshalb, weil man heute sehr wohl nachweisen kann, auch als Kunde, dass man beide Flugabschnitte in einem gebucht hat. Beispielsweise werden die PNR (Passager Name Records*) einige Zeit bis nach dem letzten Flug gespeichert und können abgerufen werden.

    * = Alle Aufzeichnungen, die in ein und der selben Buchung vom ersten Moment bis zur Löschung angelegt wurden; wer was wann gemacht geändert usw. - ui, da stehen oft Dinge drin, man glaubt es kaum!

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1254238318000

    Meiner Meinung nach wurde lediglich ein Auftrag erteilt. Und zwar an Condor, der beinhaltete einen Transport von Wien nach Cancun.

    Es ist Condor unbenommen, eine Teilstrecke mit einem Unterbeauftragten vorzunehmen. Aber er haftet natürlich für seine Erfüllungsgehilfen genau so, als ob er selbst als carrier fungiert.

    Es besteht überhaupt kein Vertragsverhältnis mit der Lufthansa, die ausschliesslich im Auftrage von Condor den Vortransport nach Frankfurt vornimmt.

    Gruss Gabriela

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!