• *Vievien*40w
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    geschrieben 1163588422000

    Ich habe vor kuzem bei ITT eine Woche Türkei mit allinclusive durch das Internet gebucht. An Ort musste ich leider feststellen, das dieses Hotel nur über Halbpension verfügt. Am nächsten Tag besuchte ich den Reiseleiter und stellte fest, dass noch andere dieses Problem hatten. Der Reiseleiter versprach uns ein anderes Hotel, das wie auch er zugab, uns zustehen würde. Wir haben eine Beanstandung ausgefüllt die er dann unterzeichnete. Zusätzlich sagte er uns, wenn das mit dem anderen Hotel nicht klappen sollte, würden wir das nach unserer Reise von ITT erstattet werden. Fünf lange Tage haben wir auf eine positive Antwort seinerseits gewartet und es kam nichts. Wenn ich allinclusive buche, möchte ich dies auch erwarten. Jetzt nachdem Urlaub habe ich imense Mehrkosten dadurch gehabt. Ich habe dann ein Schreiben an ITT aufgesetzt, wie vom Reiseleiter gesagt, um meine Mehrkosten erstattet zu bekommen. Heute habe ich Bescheid bekommen worin steht: :question:Da im Katalog 2006 aber nur die HP Verpflegung erwähnt ist, kann auf Grundlage eines Kataloges keine Minderung erfolgen, es sei denn, bei Buchungsbestätigung auf all inkl. hat sich ein Fehler eingeschlichen.

    Nach den hier vorliegenden Erkenntnissen bietet das Hotel in der Wintersaison Halbpension und im Sommer all inkl. Verpflegung in Buffetform. :frage: Zusätzlich erwähnten sie, dass ich die einzige sei mit dieser Beschwerde. Ich hoffe die anderen die dort auch sehr erbost waren, haben ITT auch geschrieben.

    Ich habe hier im Forum schon mal nachgeschaut, ob es schon mal eine solche Beanstandung in Form meiner gegeben hat.

    Wer kann mir da helfen, was ich jetzt machen soll und ob ich überhaupt eine Chance habe eine Minderung zu bekommen.

    Alle Belege habe ich aufbewahrt und ganz deutlich meine Hotelreservierung mit Aufschrift -allinclusive-

    Frue mich auf Antworten :?

  • Sokrates
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    geschrieben 1163593419000

    Wenn Du die Bestätigung mit "All inclusive" hast, solltest Du - wenn Du nicht gleich einen Anwalt einschalten willst - eine Kopie mit Einschreiben/Rückschein an die Geschäftsleitung von ITT schicken zusammen mit Kopie der vom Reiseleiter bestätigten Mängelrüge und im Begleitschreiben Deine Schadensersatzforderung stellen, sowie im Falle einer Ablehnung mit dem Rechtsweg drohen. Das Ganze natürlich freundlich formuliert (Z.B.: "Ich bin sicher, Sie stimmen mit mir überein, dass die mir von Ihnen vertraglich zugesicherten Leistungen nicht erbracht wurden und wir die Angelegenheit regeln können, ohne die gesamte Judikative der BRD in Anspruch zu nehmen." oder so ähnlich ;))

    LG

    Sokrates

    P.S.: Die werden Dir nicht auf die Nase binden, dass die Anderen auch Schadensersatz verlangen!

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • *Vievien*40w
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    geschrieben 1164907059000

    @sokrates

    danke für deine Hilfe. Ich habe mein Problem auch in dem Vorum Reiseverantalter reingesetzt. Zuerst wollte ich abwarten was von ITT noch kommen mag, da sie gesagt haben, sie wollen dies prüfen. Aber ich lasse da nicht locker, zumal ich mich im Recht befinde, da ich per Angebot von den AI gebucht habe und dies mit den Reiseunterlagen auch mit AI zugesendet bekommen habe. Da rufe ich doch nicht noch mal an und überprüfe das. Ai ist Ai und diese Leistung habe ich nicht bekommen. Ich habe schwarz auf weiß von den das ich AI gebucht habe. Ich zitiere aus deren Antwortschreiben: Nach den hir vorliegenden Erkenntissen bietet das Hotel in der Wintersaiseon Halbpension und im Sommer all inkusive an. Gemessen an dem sehr günstign Reisepreis für die niedrige 3 Sterne Klasse kann nicht ausgeschlossen werden, das die dargereichten Mahlzeitenn als zu gring emfpunden worden sind-dennoch gab es mehr als HP, so dass wir dies bei dem RL und dem Hotelier erfragen müssen-Da im Katalof 2006 auber auch nur HP Verfügung werwähnt ist, kann auf Grundlage eines Kataloges keine Minderung erfolgen, es sei denn, bei der Buchungsbestätigung auf all inkl. hat sich ein Fehler eingeschlichen. -----

    ?????? Dennoch gab es mehr als HP ???? Ich glaube es wohl nicht. Ich habe genau die Leistung mit HP bekommen. D. h. Frühstück und Abendessen....und all meine Getränke habe ich bezahlt. Was soll ich mehr bekommen haben. Nichts!!!! Fakt ist, ich habe AI gebucht und dies ist mir mit den Reiseunterlagen zugesendet worden, also verlasse ich mich darauf!!!!

    Hilfe..... :? das kann doch nicht so schwer von Bergriff sein, oder was rätst du mir nun?

    Liebe Grüße

    Elke

  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1164923823000

    Der Begriff AI ist nicht geschützt, also kann jeder AI definieren wie er es will also z.B. HP + soviel schwarzer Tee wie Du willst = AI.

    Es wird also SEHR schwer werden einen Mangel zu beweisen, es sei denn Du hast Unterlagen was denn für AI Leistungen GENAU in diesem Hotel versprochen wurden.....

    Bei denen war eben HP all inclusiv ;) :D

    Ich denke Du kannst es vergessen, da wird nix draus...es sei denn Du hast genaue Unterlagen zur GENAUEN AI Leistung im Hotel...Leben geht weiter.....

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  • Sina1
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    gesperrt
    geschrieben 1164930594000

    Jein...sicherlich obliegen die Einzelheiten eines AI - Angebotes dem jeweiligen Hotel.

    Allerdings ist klar festgelegt, daß AI sich deutlich von HP (= Frühstück und Abendessen, Getränke sind (außer zum Frühstück) nicht inkludiert) oder VP (Frühstück, Mittagessen, Abendessen -Getränke sind (außer zum Frühstück) nicht inkludiert) unterscheiden muß.

    In der Regel beinhaltet AI zumindest Vollpension mit lokalen nichtalkoholischen/alkoholischen Getränken während und zwischen den Mahlzeiten - das sehen auch die dt. Gerichte so.

    Ich denke, daß evtl. das Reservierungssystem des Veranstalters zum Saisonwechsel nicht rechtzeitig von AI auf HP umgestellt wurde. Dadurch sind u. U. einige Reisen in der Wintersaison mit AI gebucht und bestätigt worden. Falls es noch offene, bestätigte AI - Buchungen gibt, sollte der Veranstalter die betroffenen Gäste zumindest über den Fehler informieren und ihnen eine Alternative anbieten.

  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    geschrieben 1164967640000

    Na wenn es zusätzlich soviel Tee wie Du willst und auch noch soviel Fladenbrot wie Du willst gegeben hat, ist der Unterschied zu HP gegeben und somit alle Vorausetzungen für AI erfüllt.

    Gerichte werden sich IMMER an einer Leistungsbeschreibung orientieren und die hat der OP nun einmal nicht!

    Das wird ein sehr schwierigen und langer Prozess werden, dies dem RV zu belegen und zu beweisen

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