• sun4ever
    Dabei seit: 1313712000000
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    geschrieben 1471449443000

    Hallo liebe Experten,

     geplant: Lufthansa Abflug JFK 14.08. um 21:55 Uhr

     

     

    Flug wurde gestrichen wegen des Vorfalles am 14.08. Schüsse am JFK im Sicherheitsbereich.

    Lufthansa hat uns am 15.08. morgens um 02:00 Uhr mit der Info:

    ab 12 Uhr mittags sei der Schalter wieder besetzt im Stich gelassen.

    Unser Rückflug war dann am 15.08. 18:15 Uhr mit 2x Umsteigen bis zum Ziel.

    Frage:

    Was steht einem zu bei "außergewöhnlichen Umständen"?

    Mir hätte eine Flasche Wasser und eine Decke gereicht um eine Nacht am Flughafen auf dem Boden zu verbringen, leider gab es NICHTS.

     Der normale Flugverkehr wurde am sehr frühen Morgen des 15.08.wieder aufgenommen, allerdings nicht von LH, denn von denen war nie jemand bis mittags Vorort.

     

    Telefonisch wurde bei LH auf eine Telefonnummer in Deutschland verwiesen.

    Erhalten haben wir dann nach Nachfragen und nach 9 Stunden warten einen Verzehr-Gutschein über $ 15.-.

     Gibt es eigentlich eine Frist die bei außergewöhnlichen Umständen greift zum Thema ab wann muss ein Ersatz Flug "angeboten"werden? Nachdem der normale Flugverkehr wieder eingesetzt hat.

     

    Wir haben einen Ersatz-Flug nach 20 Stunden bekommen. Sprich 16 Stunden nachdem der Flugverkehr wieder aufgenommen wurde.

     Zu dem Einsatz am JFK kann ich sagen, wir haben voller Angstauf dem Boden vor dem Gate gelegen. Dann 2 Stunden auf dem Vorfeld gestanden. Dann zusätzlich 2,5 Stunden im Terminal gewartet um auf Information von der Polizei oder dem Sicherheitsleuten wie es weiter geht zu warten.

     Die Panik und die Angst kann man sich nicht vorstellen, wenn man Menschen mit erhobenen Händen am Gate stehen sieht ohne zu wissen was da gerade passiert und nichts!!! machte den Eindruck als hätte die Polizei irgendwas im Griff oder einen Plan wie es weiter geht.

     Wenn man dann noch nach dem durchmachtem die Nacht auf dem kalten Boden liegt und erst ab Mittag bei 1!! LH Mitarbeiter einen Ersatzflug anfragen kann, steht man dafür insgesam tnoch einmal 4 Stunden in einer Schlange und wartet.

     

    Alles außergewöhnliche Umstände, das ist mir klar, weder die Fluggesellschaft kann etwas dafür weder ich.

    Ich erwarte allerdings einen Ansprechpartner und nicht 10 Stunden einem unbesetzten Schalter!Von dem Polizei/Sicherheits-Einsatz am JFK bin ich immer noch geschockt, da es keinerlei Evakuierungsplan o.ä. gab. Nur Chaos pur, über Stunden.

     Von Lufthansa bin ich einfach nur enttäuscht.

     Viele Grüße

     Sun4ever

  • vonschmeling
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    geschrieben 1471471633000

    sun4ever:

    ...

    Was steht einem zu bei "außergewöhnlichen Umständen"? ...

    Explizit Betreuungsleistungen = Unterbringung und Verpflegung in angemessenem Rahmen.

    Die Gelegenheit zu telefonieren/ etc., die Erstattung bestimmter Vorverauslagungen im Zusammenhang mit der Verspätung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • sun4ever
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    geschrieben 1471524958000

    Hallo vonschmeling,

    ich denke eben nicht...

     Außergewöhnliche Umstände, da sind doch die Fluggesellschaften fein raus, oder doch nicht?

    Da die Fluggesellschaft nicht Schuld ist an dem Umstand das der Flughaen evakuiert wurde war ich der Meinung das sie für nichts aufkommen müssen, außer für getränke und ein Essen vuielleicht.

    LH hat Vorort gesagt das sie für das Hotel nicht zahlen.

    Ich frage mich ob ich auch Ansprüche habe, da mir der Ersatzflug erst 16 Stunden nachdem der Flugverkehr wieder aufgenommen wurde, angeboten wurde.

    Man hätte mich schon viel früher dort wegfliegen lassen können, wenn nur Personal von LH Vorort gewesen wäre das sich darüm gekümmert hätte.

    Viele Grüße aus Hamburg!

    sun4ever

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1471533245000

    Betreuungsleistungen am Abflugort sind verschuldensunabhängig zu erbringen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • sun4ever
    Dabei seit: 1313712000000
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    geschrieben 1472203373000

    Lufthansa hat mir nun großzügig €87.- angeboten für den mir entstandenen Schaden.

    Auslagen für Essen und Getränke am Flughafen (für die Wartezeit von 20 Stunden), 2 neue Taschen die Lufthansa ja zu spät und kaputt an mich zurück gegeben hat.

    Ich habe leider noch immer nicht in Erfahrung bringen können, ob einem Fluggast auch bei "außergewöhnlichen Umständen" nicht ab einer bestimmten Zeit trotzdem eine Entschädigung zusteht.

    Sprich:

    Wenn der normale Flugverkehr wieder aufgenommen wird und ich dann aber noch 10 Stunden warten muss bis überhaupt wieder Personal von Lufthansa anwesen ist, kann das nicht sein das ich das so hinnehmen muss, oder etwa doch?

    Einen zusätzlichen Urlaubstag musste ich auch noch nehmen, denn unser Ziel haben wir 22 Stunden später als geplant erreicht

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1472219982000

    Du hast Anspruch auf Erstattung deiner Auslagen im Rahmen der Verspätung, beispielsweise auch für einen zusätzlichen Urlaubstag. Beziffere diese und halte sie dem Angebot des Luftverkehrsunternehmens entgegen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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